Anwalt für Strafvollstreckung in München
Chancen nutzen, Haftdauer verkürzen
Lässt sich die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung nicht verhindern, gilt es den Vollzug möglichst zu verkürzen.
Als Anwältin für Strafvollstreckung in München legt Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. den Grundstein für eine Verkürzung der Haftdauer – denn eine vorzeitige Entlassung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis strategischer und frühzeitiger Weichenstellungen.
24/7 NotfallnummerHaftantritt und Haftverkürzung
I. Ladung zum Strafantritt
Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, erhält der Verurteilte von der Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) die Ladung zum Haftantritt. Die jeweilige Justizvollzugsanstalt (JVA) bestimmt sich dabei nach dem Vollstreckungsplan der Länder, dieser ist online einsehbar über folgenden Link: https://justiz.de/onlinedienste/vollstreckungsplaene/index.php
Wichtig: Sobald die Ladung zum Haftantritt erfolgt, ist Eile geboten. Fachanwältin Däschlein muss die Ladung umgehend prüfen, um Fristen für eventuelle Anträge zu wahren.
Befindet sich der Verurteilte in Untersuchungshaft, muss ihm die Mitteilung über die Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von drei Tagen zugehen, damit die Strafhaft beginnt, § 13 Abs. 3 S. 2 StVollstrO. Die strengeren Regeln der Untersuchungshaft gelten dann nicht mehr.
Erscheint der Verurteilte nicht pünktlich zum Haftantritt, kann die Staatsanwaltschaft einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen, § 33 StVollstrO . Wichtig zu wissen ist, dass die Vollstreckung auch nach Eintritt der Rechtskraft unzulässig sein kann, wenn bestimmte Vollstreckungshindernisse vorliegen.
II. Aufschub der Vollstreckung
Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung bis zu vier Monate aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen würden, § 456 StPO.
Die Bewilligung des Haftaufschubs kann an Bedingungen geknüpft werden, beispielsweise an eine Sicherheitsleistung. Zwar gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Aufschub – aber die Behörde muss bei ihrer Entscheidung alle Ermessensspielräume fehlerfrei nutzen. Als Anwalt für Strafvollstreckung in München prüfen wir jeden Ermessensfehler konsequent und fechten fehlerhafte Entscheidungen an.
Eine Geldstrafe, die nicht bezahlt werden kann, führt oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Wir helfen Ihnen, diese Haft zu vermeiden, indem wir fristgerecht Anträge auf Ratenzahlung stellen oder die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen.
In seltenen und besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Strafvollstreckung durch einen Gnadenantrag abgewendet werden. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und begleiten Sie bei diesem komplexen und anspruchsvollen Verfahren.
III. Verkürzung der Haftdauer
Das Strafgesetzbuch (§ 57 StGB) legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Rest einer Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Es gibt grundsätzlich zwei Zeitpunkte: die Zweidrittelstrafe und, in bestimmten Fällen, die Halbstrafe.
Die Halbstrafe ist der frühestmögliche Entlassungszeitpunkt. Sie kommt nur in Betracht, wenn der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, die zwei Jahre nicht übersteigt. Zudem müssen besondere Umstände vorliegen, die eine vorzeitige Entlassung ausnahmsweise rechtfertigen. Die Verteidigung arbeitet gezielt daran, diese besonderen Umstände darzulegen.
Neben diesen formalen Anforderungen ist immer eine positive Prognose notwendig. Das bedeutet, es muss die Erwartung bestehen, dass der Verurteilte künftig keine weiteren Straftaten begehen wird. Der Gefangene kann durch sein Verhalten und die Nutzung von Resozialisierungsangeboten aktiv dazu beitragen, diese positive Prognose zu stärken und eine vorzeitige Entlassung zu ermöglichen.
Die Fachanwältin steuert diesen Prozess von außen: Frühzeitig werden Sozialberichte, Führungsberichte und Gutachten eingeholt, um die positive Entwicklung des Mandanten gegenüber der Strafvollstreckungskammer optimal zu belegen. Als Anwältin für Strafvollstreckung in München wissen wir: Wer früh handelt, erhöht die Chancen auf vorzeitige Entlassung erheblich.
IV. Sonderfall: Chancen der Strafzurückstellung nach § 35 BtMG
Nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat, die in Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit steht, steht oft der Strafvollzug bevor. Doch das deutsche Recht bietet hier eine entscheidende Alternative: die Strafzurückstellung nach § 35 BtMG. Diese Regelung ermöglicht es, eine verhängte Freiheitsstrafe oder einen Strafrest zurückzustellen, um eine stationäre Therapie zur Entwöhnung zu absolvieren. Ziel ist die Resozialisierung und die Überwindung der Sucht als Wurzel krimineller Handlungen.
Obwohl diese Möglichkeit existiert, ist der Weg dorthin oft steinig. Die Vollstreckungsbehörde – die Staatsanwaltschaft – prüft jeden Antrag individuell. Häufig kommt es vor, dass der Rechtspfleger die erforderliche Kausalität zwischen der Abhängigkeit und den begangenen Straftaten verneint. Dies führt zur Ablehnung des Antrags und somit zur Anordnung des Haftantritts.
Wird ein Antrag auf Strafzurückstellung abgelehnt, ist fachkundiges Handeln entscheidend.
Wenn der Antrag abgelehnt wird: Recht auf Beschwerde
Gegen die ablehnende Verfügung der Staatsanwaltschaft kann eine Beschwerde eingelegt werden. Diese rechtliche Auseinandersetzung erfordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Sachlage und eine fundierte juristische Argumentation.
Entscheidend ist, darzulegen, dass die Ablehnung ermessensfehlerhaft war. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht nur eine Randerscheinung, sondern erheblich mitursächlich für die Straftaten war. Hierbei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle:
- Der Nachweis der Abhängigkeit: Fachanwälte nutzen gerichtliche Feststellungen, Gutachten und medizinische Befunde (z. B. toxikologische Analysen), um die Abhängigkeit zu untermauern.
- Die Kausalität zur Straftat: Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Taten zur (Mit-)Finanzierung des Drogenkonsums dienten.
- Die Therapieprognose: Wichtig ist der Nachweis einer positiven Prognose, der Therapiebereitschaft und der nahtlosen Einbettung in eine zugesagte Therapieeinrichtung.
Bei einer Ablehnung des Antrags ist es von entscheidender Bedeutung, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Weichen für eine erfolgreiche Rehabilitation zu stellen.
Als spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht und Strafvollstreckung in München begleitet Strafverteidigerin Däschlein Sie durch diesen komplexen Prozess – von der Antragstellung bis zur Beschwerde gegen eine ablehnende Verfügung. Sie prüft die Kausalität zwischen der Abhängigkeit und den begangenen Straftaten akribisch und koordiniert alle notwendigen Nachweise – von toxikologischen Gutachten bis zur Sicherung eines Therapieplatzes.
Denn ein abgelehnter Antrag ist nicht das Ende: Mit einer präzisen Beschwerde kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft angefochten und eine Neuentscheidung erzwungen werden. Kontaktieren Sie uns sofort – Fristen im Strafvollstreckungsrecht sind kurz und unerbittlich.
Sandra Däschlein, LL.M.
Ihre Anwältin für Strafvollstreckung in München
Präzise. Weitsichtig. Konsequent.

Als Ihre Anwältin für Strafvollstreckung in München bringt Sandra Däschlein, LL.M. nicht nur tiefes Fachwissen im Vollstreckungsrecht mit – sondern die Fähigkeit, die entscheidenden Weichen frühzeitig zu stellen.
Vorzeitige Entlassung, Haftaufschub oder Strafzurückstellung nach § 35 BtMG – jede dieser Möglichkeiten erfordert präzise Vorbereitung und strategisches Handeln. Fachanwältin Däschlein kennt die Spielräume des Gesetzes und nutzt sie konsequent für Ihre Mandanten. Vertrauen und juristische Präzision sind dabei keine Gegensätze – sie sind die Grundlage jeder erfolgreichen Vollstreckungsverteidigung.
Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen zu Strafvollstreckung
Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.
Während die Untersuchungshaft (U-Haft) – in München meist in der JVA Stadelheim – allein der Sicherung des laufenden Verfahrens dient, erfolgt die Strafhaft erst nach einem rechtskräftigen Urteil zur Verbüßung der Strafe.
In der U-Haft ist die Überwachung deutlich strenger, um eine Beeinflussung des Verfahrens (Verdunkelungsgefahr) auszuschließen. Mit dem Wechsel in die Strafhaft treten in der Regel Lockerungen in Kraft, die unüberwachte Besuche oder längere Telefonzeiten ermöglichen.
Häufig erfolgt hierbei auch eine Verlegung in eine andere bayerische Justizvollzugsanstalt (z. B. JVA Landsberg, JVA Straubing oder JVA Aichach), je nach Zuständigkeit und Vollstreckungsplan. Die Kanzlei dash & lion unterstützt Sie kompetent in beiden Verfahrensabschnitten – von der Haftprüfung in München bis hin zu Fragen der Vollstreckungsgestaltung und Verlegung.
Die Ladung kann erst verschickt werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist (also keine Rechtsmittel wie Berufung oder Revision mehr möglich sind) und die Akte vom Gericht zurück an die Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsbehörde) gegangen ist. Ab Rechtskraft dauert es meist vier bis acht Wochen, bis die Staatsanwaltschaft die Ladung zum Strafantritt (Stellungsbefehl) verschickt. In der Regel wird Ihnen darin eine Frist von mindestens einer Woche gewährt, um Ihre persönlichen Angelegenheiten zu ordnen, bevor Sie sich in der genannten JVA einfinden müssen. Bei Fluchtgefahr kann der Strafantritt jedoch auch sofort angeordnet werden.
Die Ladung zum Strafantritt ist verpflichtend. Sollten Sie den Termin versäumen, wird umgehend ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen und die polizeiliche Vorführung veranlasst. Ein solches Verhalten hat zudem schwerwiegende Folgen für den weiteren Vollzug: Hafterleichterungen (wie der offene Vollzug) oder eine frühzeitige Entlassung (Halbstrafen- oder Zweidrittelregelung) werden bei einem vorherigen Nichtantritt in der Regel unwahrscheinlich, da dies gegen die erforderliche Zuverlässigkeit spricht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Haftaufschub gewährt werden. Wenn der sofortige Strafantritt für Sie oder Ihre Familie eine erhebliche Härte darstellen würde (z. B. aus dringenden beruflichen Gründen oder bei schwerer Krankheit), kann die Staatsanwaltschaft den Termin um bis zu vier Monate verschieben. Nachteile, die auch nach vier Monaten noch bestehen würden, rechtfertigen den Aufschub hingegen nicht.
Die Kanzlei dash & lion stellt für Sie die notwendigen Anträge gemäß § 456 StPO und begründet diese fundiert, um Ihnen die nötige Zeit zur Regelung Ihrer Angelegenheiten zu verschaffen.
Der Vollzugsplan bietet die Grundlage für die Zeit in Haft. Er wird nach einer Persönlichkeitsprüfung erstellt und legt individuell fest, welche Maßnahmen (z. B. Arbeit, Therapie, Sport oder Suchtberatung) zur Resozialisierung notwendig sind. Er gibt dem Inhaftierten eine Perspektive zur Entwicklung und wird mindestens alle 12 Monate (bei kurzen Strafen öfter) überprüft.
Gefangene werden grundsätzlich im geschlossenen Vollzug untergebracht. Eine Verlegung in den offenen Vollzug soll jedoch mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen, wenn diese den besonderen Anforderungen gewachsen sind. Entscheidend ist hierbei die Prognose, dass die Gefangenen sich dem Vollzug nicht entziehen und die Freiheiten nicht zur Begehung neuer Straftaten missbrauchen werden. Erweisen sich Inhaftierte als nicht geeignet, folgt die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug.
Vollzugslockerungen dienen der schrittweisen Resozialisierung. Hierzu zählen insbesondere die Außenbeschäftigung, der Freigang (Arbeit außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht) sowie der Ausgang (befristetes Verlassen der JVA). Diese Maßnahmen dürfen angeordnet werden, wenn keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Da Lockerungen im Sexualstrafrecht oft an strenge Auflagen geknüpft sind, ist eine fundierte Argumentation im Vollzugsplan für die Gewährung dieser Erleichterungen essenziell.
Geeignete Gefangene haben die Möglichkeit, an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen teilzunehmen. Da eine erfolgreiche Ausbildung die Resozialisierungschancen massiv verbessert, ist die Teilnahme an solchen Maßnahmen oft ein zentraler Bestandteil des Vollzugsplans. Die Teilnahme erfordert die Zustimmung des Betroffenen.
Ja, im deutschen Strafrecht ist eine vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe die Regel (§ 57 StGB), sofern die Sozialprognose günstig ist. In besonderen Ausnahmefällen ist sogar eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich.
Wenn eine Tat im Zusammenhang mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit steht, kann die Vollstreckung der Strafe zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden. Dies bietet eine entscheidende Chance für die Resozialisierung. Die Staatsanwaltschaft prüft hierbei jedoch streng die Kausalität zwischen Sucht und Tat sowie die Erfolgsaussichten der Therapie. Die Kanzlei dash & lion unterstützt Sie dabei, die notwendigen Nachweise zu erbringen und eine Ablehnung durch fundierte Anträge und Beschwerden abzuwenden, damit der Weg in die Therapie ermöglicht wird
Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf
Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.
In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme: