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dash&lionFahrerlaubnisrecht

Anwalt für Fahrerlaubnisrecht München – Fahrverbot & Führerscheinentzug

Ihr Führerschein ist Ihre Freiheit – wir kämpfen dafür.

Die Fahrerlaubnis ist oft Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Ihr Verlust stellt eine erhebliche psychische Belastung dar und kann bei bestimmten Berufsgruppen einem Berufsverbot gleichkommen. Als Anwalt für Fahrerlaubnis in München kämpft Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. dafür, den Entzug abzuwenden – oder die Sperrfrist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die bei einer Verurteilung wegen einer Straftat verhängt werden kann.

Ein Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Straßenverkehr ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Anordnung des Fahrverbots dann zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich sein. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen, sondern bleibt unberührt.

Das Fahrverbot kann für eine Dauer von einem bis zu sechs Monaten angeordnet werden, § 44 Abs. 1 S. 1 StGB.

Während dieser Zeit darf der Betroffene kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. Bei Nichtbefolgung des Fahrverbots läge eine Straftat nach § 21 StVG vor.

Als Anwalt für Fahrerlaubnis in München prüfen wir, ob das Fahrverbot rechtmäßig angeordnet wurde – und ob Spielräume zur Vermeidung oder Verkürzung bestehen.

Das Fahrverbot wird mit Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Die Verbotsfrist beginnt allerdings erst mit amtlicher Verwahrung des Führerscheins zu laufen (§ 44 Abs. 3 StGB).

Fahrerlaubnisentzug

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie dient präventiv der Verkehrssicherheit.

Nach § 69 StGB wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat erfolgt, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugführer begangen wurde und sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Die Anordnung findet ihre Grundlage in der gerichtlichen Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 69 StGB). Die Ungeeignetheit muss dabei konkret aus der Tat resultieren, die Gegenstand des Verfahrens ist und zum Zeitpunkt der Aburteilung bestehen.

Bloße Vermutungen oder allgemeine Charaktereigenschaften des Täters reichen nicht aus – entscheidend ist stets der konkrete Tatbezug.

Nach § 69 Abs. 2 StGB wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, wenn eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) oder Vollrausches (§ 323a StGB) erfolgt (Regelfallentzug).

Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB ist angreifbar. Als Anwalt für Führerscheinentzug in München arbeiten wir gezielt daran, besondere Umstände darzulegen und eine Gesamtwürdigung zu erwirken, die den Entzug abwendet.

Andernfalls erlischt bei Anordnung der Entziehung mit Rechtskraft des Urteils die Fahrerlaubnis, § 69 Abs. 3 StGB. Die Fahrerlaubnis muss dann nach Ablauf der Sperrfrist (§ 69a StGB) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde neu beantragt und erteilt werden.

Als Anwältin für Fahrerlaubnisrecht in München berate und vertreten wir Sie konsequent – damit Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten.

Sandra Däschlein, LL.M.

Ihre Anwältin für Fahrerlaubnisrecht in München

Zielstrebig. Detailgenau. Für Ihre Fahrerlaubnis.

Sandra Däschlein LL.M. Fachanwältin für Strafrecht

Bei drohendem oder bereits erfolgtem Führerscheinentzug zählt jede Stunde. Als Anwalt für Fahrerlaubnis in München analysiert Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. Ihre individuelle Situation präzise, deckt Verfahrensfehler auf und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie – mit dem klaren Ziel, den Entzug abzuwenden und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.

Fachanwältin für Strafrecht

Langjährige Erfahrung

Schnelle Termine

Persönliche Beratung – vor Ort oder telefonisch

Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen zum Fahrerlaubnisrecht

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.

Nach einer Trunkenheitsfahrt wird die MPU bei Ersttätern in der Regel ab 1,6 Promille zwingend angeordnet. Aber Vorsicht: Die Fahrerlaubnisbehörde München (KVR) kann eine MPU auch schon ab 1,1 Promille verlangen, wenn zusätzliche Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik oder hohe Giftfestigkeit vorliegen. Die Kanzlei dash & lion prüft die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung und unterstützt Sie dabei, die Sperrfrist strategisch zu nutzen, um die Erfolgsaussichten für die Begutachtung zu maximieren.

Eine MPU kann vermieden werden, wenn bereits im Strafverfahren die richtigen Weichen gestellt werden. Stellt das Amtsgericht München ausdrücklich fest, dass Sie trotz der Trunkenheitsfahrt wieder geeignet sind, ist die Fahrerlaubnisbehörde an diese Feststellung gebunden (Bindungswirkung nach § 3 Abs. 4 StVG). Die Kanzlei dash & lion arbeitet gezielt darauf hin, solche positiven Feststellungen im Urteil zu erwirken – etwa durch den Nachweis einer frühzeitigen verkehrstherapeutischen Maßnahme noch während des laufenden Verfahrens.

Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:




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