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dash&lionAuslieferungsrecht

Anwalt für Auslieferungsrecht München – Europäischer Haftbefehl & Auslieferungshaft

Grenzenlose Strafverfolgung. Konsequente Verteidigung.

Strafverfolgung macht an nationalen Grenzen nicht halt. Ein Europäischer Haftbefehl, eine Inhaftierung im Ausland oder ein Auslieferungsersuchen können Ihre Freiheit von einem Tag auf den anderen bedrohen. Die internationalen Ermittlungsbehörden sind heute gut vernetzt und arbeiten arbeitsteilig eng zusammen – ohne spezialisierte Verteidigung sind Sie diesem Apparat schutzlos ausgeliefert.

Praxisrelevante transnationale Bezüge der Strafverteidigung umfassen die Inhaftierung im Ausland, ein Auslieferungsersuchen gestützt auf einen Europäischen Haftbefehl oder eine Vollstreckungsübernahme. Transnationale Unterschiede der beteiligten Rechtsordnungen müssen dabei konsequent in die Verteidigungsstrategie einfließen.

Um dem Beschuldigten eine optimale Verteidigung zu gewähren, ist zunächst erforderlich, das Ziel der Beauftragung in der konkreten Verfahrenssituation festzulegen. Jedes Auslieferungsverfahren ist anders – entscheidend ist die präzise Analyse der rechtlichen Ausgangslage in allen beteiligten Rechtsordnungen.

Als Anwalt für Auslieferungsrecht in München entwickelt Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. eine maßgeschneiderte transnationale Verteidigungsstrategie – präzise, sofort und mit klarem Ziel: Ihre Auslieferung zu verhindern und Ihre Freiheit zu sichern.

24/7 Notfallnummer

I. Auslieferungsersuchen

Sofern sich der Angeklagte im Ausland befindet, kann die Bundesrepublik Deutschland um seine dortige Festnahme und Überstellung ersuchen. Innerhalb der Europäischen Union ist hierfür der Erlass eines Europäischen Haftbefehls erforderlich, der auf einem nationalen Haftbefehl basieren muss. Lässt sich der nationale Haftbefehl aufheben, entfällt damit die Grundlage für die ersuchte Auslieferung.

Die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Behörden sind stets zur Einhaltung der Grundrechte verpflichtet. So genießt nach ständiger Rechtsprechung eine Überstellung innerhalb der Europäischen Union Vorrang gegenüber einer Auslieferung an einen Drittstaat. Letztere gilt es erfahrungsgemäß zu vermeiden.

Als Anwalt für Auslieferungsrecht in München prüfen wir sofort, ob das Auslieferungsersuchen angreifbar ist.

II. Auslieferungshaft

Die Auslieferungshaft dient der Sicherung der Durchführung des Auslieferungsverfahrens. Nach Maßgabe des §15 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) kann ein Auslieferungshaftbefehl erlassen werden, sofern die Gefahr besteht, dass sich der Verfolgte dem Auslieferungsverfahren entziehen oder die Ermittlungen erschweren werde. Gemäß § 16 IRG kann der Beschuldigte auch vorläufig in Auslieferungshaft genommen werden, bis ein Auslieferungsersuchen vorliegt.

Primäres Ziel der Verteidigung ist stets der Erhalt der Freiheit. Der Auslieferungshaftbefehl ist nach § 24 IRG aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der (vorläufigen) Auslieferungshaft nicht mehr vorliegen oder die Auslieferung für unzulässig erklärt wird.

Das Vorbringen von Einwänden gegen die Zulässigkeit des Auslieferungsersuchens ist entscheidend für eine effektive Verteidigung. Als Anwalt gegen den Europäischen Haftbefehl in München legen wir alle zwingenden Auslieferungshindernisse umfassend dar – mit dem klaren Ziel, die Auslieferungshaft aufzuheben und Ihre Freiheit zu sichern.

Sandra Däschlein, LL.M.

Ihre Anwältin für Auslieferungsrecht in München

International versiert. Strategisch. Konsequent.

Sandra Däschlein, LL.M. Fachanwältin für Strafrecht

Als Ihre Anwältin für Auslieferungsrecht in München bringt Sandra Däschlein, LL.M. umfassende Expertise in transnationalen Strafverfahren mit – vom Europäischen Haftbefehl bis zur Vollstreckungsübernahme.

Sie kennt die Unterschiede der beteiligten Rechtsordnungen, handelt sofort nach der Festnahme und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die internationale Bezüge konsequent nutzt.

Vertrauen und juristische Präzision sind dabei die Grundlage – denn in Auslieferungsverfahren zählt nicht nur das Recht, sondern auch der richtige Zeitpunkt. Kontaktieren Sie die Kanzlei jetzt – jede Stunde zählt.

Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen zum Auslieferungsrecht

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.

Nach einer Festnahme erfolgt die Vorführung vor den Ermittlungsrichter am Amtsgericht München (§ 22 IRG). Dabei werden Ihre persönlichen Verhältnisse und Staatsangehörigkeit geprüft – und Sie werden gefragt, ob Sie der vereinfachten Auslieferung zustimmen. Vorsicht: Stimmen Sie zu, verzichten Sie auf eine detaillierte Prüfung durch das OLG München. Die Kanzlei dash & lion interveniert sofort nach der Festnahme, prüft alle Auslieferungshindernisse und kämpft vor dem Oberlandesgericht München gegen die Auslieferungshaft.

Die deutsche Staatsangehörigkeit bietet starken, aber keinen absoluten Schutz. Gemäß Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz (GG) ist eine Auslieferung an EU-Mitgliedstaaten oder einen internationalen Gerichtshof unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Hierbei muss differenziert werden, ob das Ersuchen der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung dient. Zudem spielt das Zielland eine entscheidende Rolle. Während innerhalb der EU der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt, ist die Auslieferung in Nicht-EU-Staaten für Deutsche verfassungsrechtlich meist ausgeschlossen. Da die Erfolgsaussichten stark vom Zielland abhängen, ist eine verlässliche Strategie erst nach Einsicht in die Auslieferungsunterlagen möglich. Die Kanzlei dash & lion prüft umgehend alle rechtlichen Möglichkeiten, um eine Überstellung ins Ausland zu verhindern.

Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:




    Das sagen meine Mandanten