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dash&lionAllgemeines StrafrechtVermögensdelikte

Anwalt für Vermögensdelikte in München – Diebstahl, Betrug & Raub

Jeder Vorwurf ist angreifbar – wir nutzen jeden Spielraum.

Vorwurf eines Vermögensdelikts in München? Ob Diebstahl, Betrug, Raub oder Untreue – die Konsequenzen reichen von Führungszeugniseinträgen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen.

Als Anwalt für Vermögensdelikte in München analysiert Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. die Beweislage präzise, hinterfragt jeden Tatbestandsbestandteil und kämpft für das bestmögliche Ergebnis.

Der Begriff „Vermögensdelikte“ umfasst verschiedene Straftatbestände, die sich gegen fremdes Eigentum oder das Vermögen als Ganzes richten.

Zum Kern zählen:

  • Tatbestände des Diebstahls, §§ 242ff. StGB,
  • Raub, §§ 249ff. StGB,
  • Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB,
  • Unterschlagung, § 246 StGB,
  • Erpressung, § 253 StGB,
  • Räuberische Erpressung, § 253, 255 StGB,
  • Tatbestände des Betrugs, §§ 263ff. StGB,
  • Sachbeschädigung, § 303 StGB,
  • Untreue, § 266 StGB,
  • Hehlerei, § 259 StGB.
24/7 Notfallnummer

I. Diebstahl

Nach § 242 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Nicht jeder Diebstahl ist dabei gleich. Je nach Tatausführung, den individuellen Tatmodalitäten und wirtschaftlichem Wert der Sache kann der Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (z.B. Ladendiebstahl, § 242 Abs. 1 StGB) oder von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reichen (z.B. Wohnungseinbruchsdiebstahl, § 244 Abs. 4 StGB oder schwerer Bandendiebstahl, § 244a StGB).

Selbst bei einem vermeintlich einfachen Ladendiebstahl kann ein Strafverfahren schwerwiegende Folgen wie einen Eintrag im Führungszeugnis haben.

Als Anwalt für Diebstahl in München prüfen wir frühzeitig die Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung und kämpfen dafür, schwerwiegende Folgen wie Führungszeugniseinträge zu vermeiden.

II. Raub

Ein Diebstahl wird zum Raub, wenn zur Entwendung der fremden Sache Gewalt gegen eine Person oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht wird.
Eine Geldstrafe ist hier gesetzlich nicht vorgesehen, sondern Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Strafschärfungen gibt es, wenn z.B. beim Raub eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich geführt (Schwerer Raub, § 250 StGB) oder gar verwendet wird (Besonders schwerer Raub, § 250 Abs. 2 StGB).
Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250 StGB) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. In besonders schweren Fällen lebenslange Freiheitsstrafe.

Bei Raubdelikten drohen erhebliche Freiheitsstrafen. Als Anwalt für Raubdelikte in München ist das klare Ziel der Verteidigung, eine Verurteilung im bewährungsfähigen Bereich zu erreichen oder den Tatvorwurf strategisch zum Diebstahl herabzustufen.

III. Erpressung

Bei der Erpressung handelt es sich in Kurzfassung um eine Nötigung mit dem Zweck der (eigenen oder Dritt-)Bereicherung. Als Strafandrohung sieht § 253 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der Vorwurf der Erpressung wiegt schwer und die Folgen sind gravierend.

Erpressungsvorwürfe bewegen sich dabei oft in einem Graubereich zwischen erlaubtem Verhandlungsdruck und strafbarer Nötigung. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Abgrenzung zur Nötigung, da dies entscheidend für die Höhe der möglichen Strafe ist.

Als Anwalt für Erpressung in München arbeiten wir die rechtlichen Abgrenzungskriterien präzise heraus – mit dem Ziel, den Tatvorwurf zu entkräften oder auf Nötigung herabzustufen.

IV. Betrug

Der Betrug ist ein mehraktiges Delikt. Der Täter täuscht sein Gegenüber, um diesen zu einer Vermögensverfügung (z.B. Abschluss eines Kaufvertrags) zu veranlassen, die unmittelbar einen Vermögensschaden zur Folge hat. Der Strafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB reicht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 263 Abs. 3 StGB).

Betrugsvorwürfe sind äußerst komplex und erfordern den Nachweis mehrerer Tatbestandsmerkmale. Als Anwalt für Betrug in München prüfen wir akribisch, ob lediglich ein zivilrechtliches Problem vorliegt – und wirken bei geständigen Mandanten gezielt auf Wiedergutmachung und Strafmilderung hin.

Sandra Däschlein, LL.M.

Ihre Anwältin für Vermögensdelikte in München

Analytisch. Konsequent. Unnachgiebig.

Sandra Däschlein, LL.M. Fachanwältin für Strafrecht

Als Ihre Anwältin für Vermögensdelikte in München bringt Sandra Däschlein, LL.M. nicht nur tiefes Fachwissen in allen Tatbeständen der §§ 242 ff. StGB mit – sondern die Fähigkeit, Tatbestandsmerkmale präzise zu hinterfragen und Schwachstellen in der Anklage konsequent zu nutzen.

Vertrauen und juristische Präzision sind dabei keine Gegensätze – sie sind die Grundlage jeder erfolgreichen Strafverteidigung. Fachanwältin Däschlein kommuniziert offen und ohne juristische Umwege, damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, wo Sie stehen. Ihr Mandat hat höchste Priorität – von der ersten Akteneinsicht bis zum Ende des Verfahrens.

Häufige Fragen zum Thema Vermögensdelikte

Weitere Tipps für den Notfall

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.

Nicht zwingend. Bei Ersttätern und geringwertigen Sachen (bis ca. 25 Euro Verkehrswert zum Zeitpunkt der Tat) kann oft eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage erreicht werden. Kritisch wird es bei Vorstrafen oder vermutetem gewerbsmäßigem Handeln. Ohne Verteidigung riskieren Sie einen Strafbefehl mit Führungszeugniseintrag. Die Kanzlei dash & lion beantragt frühzeitig Akteneinsicht und wirkt auf eine Erledigung ohne öffentliche Hauptverhandlung hin.

Ein besonders schwerer Fall (§ 243 StGB) droht bereits bei Aufbrechen eines Behältnisses, Überwindung eines Diebstahlsschutzes oder gewerbsmäßigem Handeln. Auch das Mitführen eines Taschenmessers kann den Vorwurf zum Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) aufstufen – Mindeststrafe sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Kanzlei dash & lion analysiert die Ermittlungsakte mit dem Ziel, solche Qualifikationen rechtlich anzugreifen und eine Herabstufung zum einfachen Diebstahl zu erreichen.

Der entscheidende Unterschied liegt im Einsatz von Gewalt oder Drohungen. Raub (§ 249 StGB) ist ein Verbrechen mit Mindeststrafe einem Jahr. Besonders relevant: räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) – wer sich nach einem Diebstahl gegen einen Ladendetektiv mit Gewalt wehrt, verlässt den Bereich des einfachen Diebstahls. Die Kanzlei dash & lion analysiert den Tatvorwurf akribisch auf Tatbestandsmerkmale – um eine Herabstufung zum Diebstahl zu erreichen und die Folgen eines Verbrechenstatbestands abzuwenden.

Hehlerei (§ 259 StGB) setzt voraus, dass der Käufer wusste oder billigend in Kauf nahm, dass die Sache aus einer Straftat stammt. Die Justiz unterstellt diesen Vorsatz oft vorschnell aufgrund eines niedrigen Preises. Die Kanzlei dash & lion legt durch akribisches Aktenstudium dar, warum diese Annahme im Einzelfall rechtlich nicht haltbar ist – mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung.

Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:




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