Anwalt für Verkehrsdelikte in München – Trunkenheitsfahrt & Fahrerflucht
Ihnen wird in München ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt?
Strafanzeige, Vorladung oder Anklage wegen § 316 oder § 142 StGB sind keine Bagatellen – sie können Ihren Führerschein, Ihren Job und Ihre Freiheit kosten.
Als Anwalt für Verkehrsdelikte in München handelt Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. sofort und setzt Ihre Rechte kompromisslos durch.
24/7 NotfallnummerFachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. – Ihre Spezialistin für Verkehrsdelikte im Strafrecht
Mit ausgewiesener Expertise im Straßenverkehrsstrafrecht kennt Fachanwältin Däschlein die Arbeitsweise der Münchner Ermittlungsbehörden – und nutzt jeden prozessualen Spielraum für Ihre Verteidigung. Sie prüft die Rechtmäßigkeit von Beweismitteln, hinterfragt BAK-Berechnungen und deckt Verfahrensfehler auf, bevor sie sich gegen Sie auswirken können. Denn im Verkehrsstrafrecht entscheiden oft Details über Einstellung oder Verurteilung.
Verkehrsdelikte sind Straftaten – Nehmen Sie die Vorwürfe ernst!
Der Begriff „Verkehrsdelikte“ umfasst verschiedene Straftatbestände, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Zu den „klassischen“ Straßenverkehrsdelikten gehören:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG,
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB,
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB,
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB,
- Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB.
Unrichtige Angaben gegenüber der Versicherung (Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung) können zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu einer Einleitung eines Strafverfahrens wegen Betrugs führen.
Polizeilichen Vorladungen, um etwa ein Lichtbild anzusehen, muss keine Folge geleistet werden. Auch sind Sie nicht verpflichtet, „einfache Nachfragen“ telefonisch zu beantworten.
Alkohol am Steuer – ein gravierender Vorwurf
Fahrten unter Alkoholeinfluss werden besonders streng verfolgt. Die rechtliche Bewertung hängt vom Blutalkoholwert (BAK) zum Zeitpunkt der Tat ab:
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugführern
- Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern
- 0,3 bis 1,1 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit (wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen)
Blutentnahme und Alkoholberechnung – Auf Details kommt es an
Die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme nach § 81a StPO kann ein entscheidender Faktor sein. Bei dringendem Tatverdacht kann eine Blutentnahme auch ohne richterliche Anordnung erfolgen.
Für Ihr Verfahren ist die präzise Bestimmung des Alkoholwertes zum Tatzeitpunkt ausschlaggebend.
Eine Rückrechnung vom BAK-Wert der Blutentnahme auf den Zeitpunkt des mutmaßlichen Delikts erfordert detaillierte und glaubhafte Angaben zur Person (Geschlecht, Größe, Gewicht) sowie zum exakten Trinkverhalten (Menge und Zeitpunkt des Konsums). Fehlerhafte Angaben oder unvollständige Informationen können schwerwiegende Folgen haben.
Als Anwalt für Trunkenheitsfahrt in München prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme und die Verwertbarkeit der Beweismittel akribisch – denn hier entscheiden Details über Verurteilung oder Einstellung.
Führerscheinentzug droht?
Ein Verkehrsdelikt kann schwerwiegende Folgen haben – der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis ist eine der gravierendsten. Diese einschneidende Maßnahme wird von Behörden und Gerichten besonders bei:
- Alkohol am Steuer
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Wiederholten schweren Verkehrsverstößen
rigoros durchgesetzt.
Mehr als nur ein Dokument – Ihre Existenz steht auf dem Spiel
Der Verlust des Führerscheins bedeutet oft nicht nur eingeschränkte Mobilität. Die Konsequenzen reichen viel weiter:
- Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes, besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind
- Erhebliche Einschränkungen im Alltag und Familienleben
- Kostspielige und zeitaufwändige MPU („Idiotentest“) für die Wiedererlangung
- Langfristige Einträge im Verkehrszentralregister
Als Strafverteidiger für Verkehrsdelikte in München kämpfen wir dafür, die Fahrerlaubnis zu erhalten oder die Sperrfrist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Ablauf der Strafverteidigung
So funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihrer Strafverteidigerin
Der erste Schritt ist die vertrauliche Kontaktaufnahme per Telefon oder über Kontaktformular. Gerade bei Verkehrsdelikten ist schnelles Handeln entscheidend: Bereits das erste Gespräch gibt Ihnen Klarheit über Ihre Situation und die realistischen Verteidigungsmöglichkeiten.
Bei der anschließenden Beratung werden alle Details ausführlich besprochen:
- Sachverhalt und Vorwürfe
- Aktuelle Verfahrenssituation
- BAK-Wert
- Mögliche Verteidigungsstrategien
- Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
- Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Ladungen, Protokolle oder Schriftstücke der Ermittlungsbehörden.
Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
Der Inhalt jedes Absatzes dieser Seite vermittelt Ihnen wichtige Informationen – doch nichts ersetzt das persönliche Beratungsgespräch.
Sandra Däschlein, LL.M.
Ihre Strafverteidigerin für Verkehrsdelikte in München
Detailgenau. Konsequent. Auf Ihrer Seite.

Bei drohendem oder bereits erfolgtem Führerscheinentzug ist umgehende anwaltliche Hilfe entscheidend. Als Anwalt für Verkehrsdelikte in München analysiert Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. Ihre individuelle Situation präzise, deckt Verfahrensfehler auf und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie – mit dem klaren Ziel, die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis zu minimieren und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Fachanwältin für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Schnelle Termine
Persönliche Beratung – vor Ort oder telefonisch
Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen zum Thema Verkehrsdelikte
Weitere Tipps für den Notfall
Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.
Bei einer Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO müssen Sie Angaben zur Person machen und Dokumente vorzeigen. Atemalkoholtest, Urintests oder Koordinationsübungen sind freiwillig. Besteht Verdacht auf eine Straftat, kann die Polizei seit der Gesetzesänderung eine Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss anordnen (§ 81a Abs. 2 S. 2 StPO) – diese müssen Sie dulden. Widersprechen Sie der Entnahme ausdrücklich und lassen Sie dies protokollieren. Schweigen Sie konsequent zu jeglichem Konsum. Die Kanzlei dash & lion prüft im Nachgang, ob die Voraussetzungen des § 81a StPO vorlagen und ob die Beweismittel verwertbar sind.
Nein. Zur Sache – also wann, wie viel und was Sie getrunken haben – sollten Sie schweigen. Spontane Angaben zum Trinkbeginn oder -ende führen oft zu einer für Sie ungünstigen BAK-Rückrechnung. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie die Kanzlei dash & lion in München für das weitere Vorgehen.
Ein Fahrverbot (§ 44 StGB, ein bis sechs Monate) ist eine Nebenstrafe – danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Wichtig: Sollten Sie trotz Fahrverbot am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) strafbar.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die gesamte Fahrberechtigung, der Führerschein wird vernichtet. Oft erfolgt der vorläufige Entzug bereits im Ermittlungsverfahren (§ 111a StPO). Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Neuerteilung beim KVR München beantragt werden. Die Kanzlei dash & lion kämpft primär dafür, den Entzug abzuwenden oder die Sperrfrist auf ein Minimum zu reduzieren.
Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf
Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.
In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme: