Anwalt Verkehrsdelikt München
Strafanzeige wegen Verkehrsdelikt in München? Handeln Sie sofort!
Ihnen wird in München ein Verkehrsdelikt zur Last gelegt? Sie sehen sich mit einer Strafanzeige, einer Vorladung oder gar einer Anklage konfrontiert? In dieser ernsten Lage ist schnelles und entschlossenes Handeln unerlässlich. Vertrauen Sie auf die Expertise einer erfahrenen Strafverteidigerin, die Ihre Rechte kompromisslos durchsetzt.
Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. – Ihre Spezialistin für Verkehrsdelikte im Strafrecht
Mit ihrer ausgewiesenen Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Verkehrsdelikten, ist Frau Däschlein Ihre konsequente Ansprechpartnerin in München. Sie kennt die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden und setzt Ihre Rechte wirkungsvoll durch.
Verkehrsdelikte sind Straftaten – Nehmen Sie die Vorwürfe ernst!
Der Begriff „Verkehrsdelikte“ umfasst verschiedene Straftatbestände, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Zu den „klassischen“ Straßenverkehrsdelikten gehören:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG,
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB,
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB,
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB,
- Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB.
Notfall-Verhaltenstipps als Beschuldigter:
1. Ruhig bleiben.
2. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
3. Keine Aussage ohne Anwalt: Verweigern Sie jede Aussage oder Vernehmung durch die Polizei, bis Sie die Möglichkeit hatten, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
4. Keine Unterschrift ohne Anwalt: Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, Protokolle oder Aussagen ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt.
5. Kooperieren Sie bei notwendigen Maßnahmen: Leisten Sie keinen Widerstand gegen rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen wie eine Durchsuchung (sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt) oder eine Festnahme. Widerstand kann die Situation verschlimmern. Machen Sie aber deutlich, dass Sie unter Vorbehalt kooperieren und Ihre Rechte wahren.
6. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht: Ein Verteidiger wird Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben.
7. Informieren Sie keine unbeteiligten Dritten detailliert: Sprechen Sie mit niemandem über die Einzelheiten des Falles außer Ihrem Anwalt. Alles, was Sie anderen erzählen, könnte im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden.
Polizeilichen Vorladungen, um etwa ein Lichtbild anzusehen, muss keine Folge geleistet werden. Auch sind Sie nicht verpflichtet, „einfache Nachfragen“ telefonisch zu beantworten.
Alkohol am Steuer – ein gravierender Vorwurf
Fahrten unter Alkoholeinfluss werden besonders streng verfolgt. Die rechtliche Bewertung hängt vom Blutalkoholwert (BAK) zum Zeitpunkt der Tat ab:
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugführern
- Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern
- 0,3 bis 1,1 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit (wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen vorliegen)
Blutentnahme und Alkoholberechnung – Auf Details kommt es an
Die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme nach § 81a StPO kann ein entscheidender Faktor sein. Bei dringendem Tatverdacht kann eine Blutentnahme auch ohne richterliche Anordnung erfolgen.
Für Ihr Verfahren ist die präzise Bestimmung des Alkoholwertes zum Tatzeitpunkt ausschlaggebend.
Eine Rückrechnung vom BAK-Wert der Blutentnahme auf den Zeitpunkt des mutmaßlichen Delikts erfordert detaillierte und glaubhafte Angaben zur Person (Geschlecht, Größe, Gewicht) sowie zum exakten Trinkverhalten (Menge und Zeitpunkt des Konsums). Fehlerhafte Angaben oder unvollständige Informationen können schwerwiegende Folgen haben.
Führerscheinentzug droht?
Ein Verkehrsdelikt kann schwerwiegende Folgen haben – der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis ist eine der gravierendsten. Diese einschneidende Maßnahme wird von Behörden und Gerichten besonders bei:
- Alkohol am Steuer
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Wiederholten schweren Verkehrsverstößen
rigoros durchgesetzt.
Mehr als nur ein Dokument – Ihre Existenz steht auf dem Spiel
Der Verlust des Führerscheins bedeutet oft nicht nur eingeschränkte Mobilität. Die Konsequenzen reichen viel weiter:
- Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes, besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind
- Erhebliche Einschränkungen im Alltag und Familienleben
- Kostspielige und zeitaufwändige MPU („Idiotentest“) für die Wiedererlangung
- Langfristige Einträge im Verkehrszentralregister
Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M.
– Ihre Verteidigerin in München
Zögern Sie nicht bei einem drohenden oder bereits erfolgten Führerscheinentzug. Kontaktieren Sie umgehend Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M., in München. Mit ihrer spezialisierten Expertise im Verkehrsstrafrecht wird sie:
- Ihre individuelle Situation präzise analysieren
- Verfahrensfehler aufdecken und strategisch nutzen
- Ihre Rechte konsequent verteidigen
- Eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis zu minimieren
Notfall-Verhaltenstipps als Beschuldigter:
1. Ruhig bleiben.
2. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
3. Keine Aussage ohne Anwalt: Verweigern Sie jede Aussage oder Vernehmung durch die Polizei, bis Sie die Möglichkeit hatten, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
4. Keine Unterschrift ohne Anwalt: Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, Protokolle oder Aussagen ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt.
5. Kooperieren Sie bei notwendigen Maßnahmen: Leisten Sie keinen Widerstand gegen rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen wie eine Durchsuchung (sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt) oder eine Festnahme. Widerstand kann die Situation verschlimmern. Machen Sie aber deutlich, dass Sie unter Vorbehalt kooperieren und Ihre Rechte wahren.
6. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht: Ein Verteidiger wird Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben.
7. Informieren Sie keine unbeteiligten Dritten detailliert: Sprechen Sie mit niemandem über die Einzelheiten des Falles außer Ihrem Anwalt. Alles, was Sie anderen erzählen, könnte im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden.
Hinweis
Unrichtige Angaben gegenüber der Versicherung (Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung) können zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu einer Einleitung eines Strafverfahrens wegen Betrugs führen.

Ablauf der Verteidigung & Erstberatung
So funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihrer Strafverteidigerin
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch werden die Grundzüge des Falls besprochen und eine vorläufige Einschätzung gegeben.
Bei der anschließenden Erstberatung werden alle Details ausführlich besprochen:
- Sachverhalt und Vorwürfe
- Aktuelle Verfahrenssituation
- Mögliche Verteidigungsstrategien
- Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
- Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
- Vorgeschichte des Beschuldigten
Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
Der Inhalt jedes Absatzes dieser Seite vermittelt Ihnen wichtige Informationen – doch nichts ersetzt das persönliche Beratungsgespräch.
Kontakt & Soforthilfe für BtMG-Fälle
Schnelle Hilfe bei BtMG-Vorwürfen
In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidgerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:
Telefon: +49 (0) 155 63 172 810
E-Mail: info@dashlion.de