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Anwalt Körperverletzung München

Sie sind mit dem Vorwurf der Körperverletzung in München konfrontiert?

Bei Kanzlei dash & lion steht Ihnen Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. mit ihrer umfassenden Expertise zur Seite.

Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung und engagierte Vertretung in allen Fällen von Körperverletzungsdelikten.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet grundlegend zwischen der vorsätzlichen und der fahrlässigen Körperverletzung. Darüber hinaus existieren Qualifikationstatbestände, die sich durch die Gefährlichkeit der Tatausführung (z.B. gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe) oder die Schwere der Folgen (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) auszeichnen.

 

I. Vorsätzliche Körperverletzung

– schwerwiegende Konsequenzen

 

Nach § 223 Abs. 1 StGB drohen für körperliche Misshandlungen oder Gesundheitsschädigungen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Entscheidend ist dabei das Überschreiten einer objektiven Erheblichkeitsschwelle und das Vorliegen von Vorsatz.

Sie benötigen eine strategische Verteidigung, um falsche Beschuldigungen zu entkräften oder strafmildernde Umstände geltend zu machen.

II. Fahrlässige Körperverletzung

– auch ohne Vorsatz strafbar

Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 229 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Das zentrale Merkmal der fahrlässigen Körperverletzung ist das Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes. Erforderlich ist eine objektiv sorgfaltswidrige Handlung, die zur Gesundheitsschädigung geführt hat und dem Täter auch subjektiv vorwerfbar ist.

Auch wenn kein direkter Schädigungswille vorlag, können die rechtlichen Konsequenzen erheblich sein. Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. analysiert die Umstände des Falles präzise und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Interessen optimal berücksichtigt.

 

 

III. Grundsätzlich: Antragserfordernis

Die vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt (§ 230 Abs. 1 StGB). Mit diesem Antragserfordernis betont der Gesetzgeber das Selbstbestimmungsrecht des Verletzten hinsichtlich der Einleitung eines Strafverfahrens.

Ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen – also auch ohne vorliegenden Strafantrag – ist jedoch möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Anwältin Däschlein berät Sie umfassend zu den Voraussetzungen und Konsequenzen eines Strafantrags sowie zum besonderen öffentlichen Interesse.

IV. Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung ist durch die gefährliche Art ihrer Ausführung charakterisiert. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 224 Abs. 1 StGB).

Die Auslegung des Merkmals „anderes gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist oft komplex und umstritten. Hier bedarf es einer kompetenten rechtlichen Einordnung, um die Tragweite des Vorwurfs und die möglichen Strafen realistisch einschätzen zu können. Vertrauen Sie auf die Expertise von Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. für eine fundierte und strategisch ausgerichtete Verteidigung in Fällen der gefährlichen Körperverletzung.

Ablauf der Verteidigung & Erstberatung

So funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihrer Strafverteidigerin

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch werden die Grundzüge des Falls besprochen und eine vorläufige Einschätzung gegeben.

Bei der anschließenden Erstberatung werden alle Details ausführlich besprochen:

  • Sachverhalt und Vorwürfe
  • Aktuelle Verfahrenssituation
  • Mögliche Verteidigungsstrategien
  • Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
  • Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
  • Vorgeschichte des Beschuldigten

Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Der Inhalt jedes Absatzes dieser Seite vermittelt Ihnen wichtige Informationen – doch nichts ersetzt das persönliche Beratungsgespräch.

Anwalt für Körperverletzung in München gesucht? Vereinbaren Sie eine Erstberatung -> 0155 63 172 810

 

 

Vorladung der Polizei, Festnahme, Vorwurf Körperverletzung?

  • Sofortige Hilfe
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Transparent und Effektiv

 

24/7 Tel.: +49 (0) 155 63 172 810

 

Kernkompetenzen der Kanzlei dash & lion in München im Bereich der Körperverletzungsdelikte:

 

  • Umfassende und fundierte Rechtsberatung: Von der ersten Einschätzung des Sachverhalts über die Analyse der Beweislage bis hin zur detaillierten Erläuterung der rechtlichen Konsequenzen gemäß §§ 223 ff. StGB.

 

  • Strategische und engagierte Verteidigung: Entwicklung maßgeschneiderter Verteidigungsstrategien sowohl bei Vorwürfen der vorsätzlichen als auch der fahrlässigen Körperverletzung, immer das Ziel des bestmöglichen Verfahrensausgangs vor Augen.

 

  • Spezialisierte Expertise bei Qualifikationstatbeständen: Fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Umgang mit Fällen der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) und anderen schweren Formen, einschließlich der komplexen Auslegung von Tatbestandsmerkmalen wie „gefährliches Werkzeug“.

 

  • Vertretung im gesamten Strafverfahren: Umfassende Begleitung und Vertretung sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren vor Gericht.

 

  • Zielorientierte Verhandlungsführung: Geschickte und taktisch kluge Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht, um bestmögliche Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen, sei es durch Verfahrenseinstellungen, Strafmilderung oder Freispruch.

 

  • Vertrauensvolle Mandantenbetreuung: Schaffung einer offenen Kommunikationsbasis und eines Vertrauensverhältnisses, um die individuellen Bedürfnisse und Ängste der Mandanten zu verstehen und eine optimale Unterstützung während des gesamten Verfahrens zu gewährleisten.

 

Durch diese Kernkompetenzen gewährleistet Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. ihren Mandanten bei Körperverletzungsdelikten in München eine hochqualifizierte und effektive Rechtsvertretung.

Sandra Däschlein, LL.M.

– Ihre Anwältin für Körperverletzung in München: Kompetent, vertrauenswürdig & durchsetzungsstark

Als Ihre Anwältin für Körperverletzungsdelikte in München bringt Sandra Däschlein, LL.M. umfassende Expertise im Strafrecht mit.

Vertrauen und eine starke Vertretung sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Strafverteidigung. Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. vereint diese Aspekte in ihrer Arbeit. Ihre Fähigkeit, ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Mandanten aufzubauen, ermöglicht eine offene und ehrliche Kommunikation. Gleichzeitig setzt sie ihre juristische Expertise und ihr strategisches Geschick konsequent ein, um die Rechte und Interessen ihrer Mandanten mit Nachdruck zu vertreten. Diese Kombination aus Empathie und Durchsetzungsfähigkeit macht den entscheidenden Unterschied in Ihrem Strafverfahren.

Effektiv verteidigen

  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Langjährige Erfahrung
  • Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
  • Bundesweite Expertise
  • Schnelle Termine
  • Persönliche Beratung – vor Ort oder telefonisch

Kontakt & Soforthilfe für BtMG-Fälle

Schnelle Hilfe bei BtMG-Vorwürfen

In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:

Telefon: +49 (0) 155 63 172 810

E-Mail: info@dashlion.de

Whatsapp: +4915563172810

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