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dash&lionAllgemeines StrafrechtKörperverletzungsdelikte

Anwalt für Körperverletzung in München

Sie sind mit dem Vorwurf der Körperverletzung in München konfrontiert? Jede Stunde ohne Verteidigung ist eine Stunde zu viel. Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. analysiert die Beweislage präzise, entkräftet falsche Beschuldigungen und kämpft für das bestmögliche Ergebnis – ob Einstellung, Freispruch oder Strafmilderung.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet grundlegend zwischen der vorsätzlichen und der fahrlässigen Körperverletzung. Darüber hinaus existieren Qualifikationstatbestände, die sich durch die Gefährlichkeit der Tatausführung (z.B. gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe) oder die Schwere der Folgen (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge) auszeichnen.

24/7 Notfallnummer

I. Vorsätzliche Körperverletzung

schwerwiegende Konsequenzen

Nach § 223 Abs. 1 StGB drohen für körperliche Misshandlungen oder Gesundheitsschädigungen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Entscheidend ist das Überschreiten der objektiven Erheblichkeitsschwelle und das Vorliegen von Vorsatz.

Als Anwalt für Körperverletzung in München prüfen wir beides akribisch – und nutzen jeden Spielraum für Ihre Verteidigung.

II. Fahrlässige Körperverletzung

auch ohne Vorsatz strafbar

Das zentrale Merkmal der fahrlässigen Körperverletzung ist das Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes. Erforderlich ist eine objektiv sorgfaltswidrige Handlung, die zur Gesundheitsschädigung geführt hat und dem Täter auch subjektiv vorwerfbar ist. Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 229 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Fachanwältin Däschlein analysiert den Sorgfaltspflichtverstoß präzise und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre individuelle Situation optimal berücksichtigt.

III. Grundsätzlich: Antragserfordernis

Die vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (§ 230 Abs. 1 StGB) – ein Hebel, den wir als Anwalt für Körperverletzung in München strategisch nutzen.

Ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen – also auch ohne vorliegenden Strafantrag – ist jedoch möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Anwältin Däschlein berät Sie umfassend zu den Voraussetzungen des Strafantrags und zum besonderen öffentlichen Interesse – und arbeitet frühzeitig auf eine Einstellung hin.

IV. Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung ist durch die gefährliche Art ihrer Ausführung charakterisiert. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 224 Abs. 1 StGB). Bei diesen Strafrahmen droht häufig auch Untersuchungshaft.

Die Auslegung des Merkmals „anderes gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist komplex und oft angreifbar. Als spezialisierter Strafverteidiger für Körperverletzung in München prüfen wir diese Tatbestandsmerkmale präzise – und kämpfen für eine Herabstufung des Vorwurfs.

Die strategischen Vorteile der Beauftragung von Fachanwältin Däschlein im Überblick

Umfassende Rechtsberatung

Von der ersten Einschätzung über die Beweisanalyse bis zur Erläuterung aller rechtlichen Konsequenzen nach §§ 223 ff. StGB – klar, ohne juristische Umwege.

Strategische Verteidigung

Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien bei vorsätzlicher wie fahrlässiger Körperverletzung – immer mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Spezialisierte Expertise

Tiefes Fachwissen bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB – einschließlich der komplexen Auslegung von Tatbestandsmerkmalen wie „gefährliches Werkzeug“, die oft den Unterschied zwischen Verurteilung und Einstellung machen.

Zielorientierte Verhandlungsführung

Konsequente Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht – ob Einstellung, Strafmilderung oder Freispruch. Kein Ergebnis wird akzeptiert, bevor alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Aufbau der Straf­vertei­digung

So können wir Sie umgehend professionell vertreten

Der erste Schritt ist die vertrauliche Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch besprechen wir die Grundzüge des Körperverletzungsvorwurfs und geben eine erste Einschätzung.

Bei der anschließenden Beratung werden alle Details ausführlich besprochen:

  • Sachverhalt und Vorwürfe
  • Aktuelle Verfahrenssituation
  • Mögliche Verteidigungsstrategien
  • Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
  • Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
  • Vorgeschichte des Beschuldigten

Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Der Inhalt jedes Absatzes dieser Seite vermittelt Ihnen wichtige Informationen – doch nichts ersetzt das persönliche Beratungsgespräch.

Sandra Däschlein, LL.M.

Ihre Anwältin für Körperverletzung in München

Präzise. Hartnäckig. Auf Ihrer Seite.

Sandra Däschlein LL.M. Fachanwältin für Strafrecht

Als Ihre Anwältin für Körperverletzungsdelikte in München bringt Sandra Däschlein, LL.M. nicht nur tiefes Fachwissen nach §§ 223 ff. StGB mit – sondern die Fähigkeit, Tatbestandsmerkmale präzise zu hinterfragen und Schwachstellen in der Anklage konsequent zu nutzen.


Vertrauen und Durchsetzungsstärke sind dabei keine Gegensätze – sie sind die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung. Als Ihre Anwältin für Körperverletzung in München analysiert Fachanwältin Däschlein die Beweislage präzise und hinterfragt jeden Tatbestandsbestandteil kritisch. Schwachstellen in der Anklage werden konsequent genutzt – ob zur Einstellung, zur Herabstufung des Vorwurfs oder zur Strafmilderung. Dabei kommuniziert sie offen und ohne juristische Umwege, damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, wo Sie stehen. Ihr Mandat hat höchste Priorität – von der ersten Akteneinsicht bis zum Ende des Verfahrens.

Häufige Fragen zum Thema Körperverletzungsdelikte

Weitere Tipps für den Notfall

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.

Ja. Sobald die Behörden – etwa durch Zeugen oder einen Polizeieinsatz – Kenntnis erlangen, kann das Verfahren auch ohne Strafantrag betrieben werden. Bei der einfachen Körperverletzung entscheidet die Staatsanwaltschaft München über das öffentliche Interesse. Die gefährliche Körperverletzung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt. Als Anwalt für Körperverletzung in München prüfen wir akribisch, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen – oder ob eine Herabstufung und Einstellung erreichbar ist.

Nicht jede Verurteilung landet im Führungszeugnis. Bei Ersttätern wird eine Verurteilung erst ab 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe eingetragen – darunter gilt man rechtlich als nicht vorbestraft. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in München kämpfen wir strategisch dafür, diese Grenzen zu unterschreiten – oder idealerweise eine Einstellung ohne Urteil zu erreichen, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:




    Das sagen meine Mandanten