BTMG Anwalt München – Spezialisierte Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht
Die Situation kann jeden treffen: Eine plötzliche Festnahme, eine unerwartete Hausdurchsuchung oder ein Vorwurf wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In solchen Momenten entscheiden die ersten Stunden über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Als erfahrene Anwältin für BTMG in München steht Ihnen Sandra Däschlein, LL.M. mit spezialisiertem Fachwissen im Betäubungsmittelstrafrecht zur Seite.
Wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird, brauchen Sie nicht irgendeinen Anwalt BTMG München – Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht mit fundierter Erfahrung im Strafrecht und besonderem Schwerpunkt auf dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz). Es ist entscheidend, schnell einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um die bestmögliche rechtliche Vertretung zu gewährleisten.
Festnahme, Hausdurchsuchung, BtMG-Vorwurf – Was tun bei drohender Strafverfolgung?
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Das Betäubungsmittelgesetz im Überblick
Was ist das BtMG und welche Bedeutung hat es?
Das Betäubungsmittelgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Es verfolgt einen klaren Ansatz: ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Umgang mit Betäubungsmitteln grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen für medizinische Zwecke existieren.
Die Definition von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG bezieht sich auf alle Stoffe, die in den Anlagen I-III des Gesetzes (Positivliste) aufgeführt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natürliche Pflanzen(teile) oder synthetisch hergestellte Verbindungen handelt. Das BtMG reguliert auch verschiedene Substanzen, die als BtM klassifiziert sind, und legt fest, dass bereits der Besitz von illegalen BtM strafbar ist.
Ein wichtiger Aspekt der Rechtsprechung: Solange ein Stoff nicht explizit in den Anlagen aufgeführt ist, kann eine Strafbarkeit nach dem BtMG nicht vorliegen. Allerdings kann der Stoff möglicherweise unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen.
Seit dem 1. April 2024 wird der Umgang mit Cannabis separat im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt – ein wichtiges Thema mit eigenen rechtlichen Besonderheiten.
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Anlage I bis III: Verbotene Betäubungsmittel
Die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) enthalten eine umfassende Liste von verbotenen Betäubungsmitteln. Diese Substanzen sind aufgrund ihrer potenziellen Abhängigkeits- und Gesundheitsgefahren streng reguliert. Zu den in den Anlagen aufgeführten Substanzen gehören unter anderem:
- Opium
- Heroin
- Kokain
- Amphetamin
- Ecstasy
- Methadon
- Methamphetamin
Der Besitz, Anbau, die Herstellung, der Handel, die Ein- und Ausfuhr sowie der Erwerb dieser Betäubungsmittel sind grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Regelungen können zu erheblichen Strafen führen, die von Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen reichen. Ein erfahrener Anwalt für das Betäubungsmittelgesetz kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Typische Vorwürfe im BtMG – Und was sie bedeuten
Besitz von Betäubungsmitteln
Der Besitz von Betäubungsmitteln liegt vor, wenn eine Person die bewusste Verfügungsgewalt für eine nennenswerte Dauer über die Substanzen hat. Dabei ist nicht nur der Eigenbesitz, sondern auch der Fremdbesitz strafbar – die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle. Die rechtlichen Probleme des Besitzes von Betäubungsmitteln sollten nicht unterschätzt werden, da die Gefahren und Konsequenzen erheblich sein können. Es ist ratsam, sofort einen Anwalt hinzuzuziehen, um alle möglichen Probleme zu adressieren.
Bei der normalen Menge kann die Strafbarkeit nach § 29 BtMG gegeben sein. Kompliziert wird es beim Mitbesitz, wenn mehrere Personen die tatsächliche Sachherrschaft über die Betäubungsmittel ausüben. Hier kann jedem Beteiligten unter Umständen die Gesamtmenge zugerechnet werden.
Besonders bei Wohngemeinschaften können Zuordnungsprobleme entstehen. Hier kommt es oft auf zusätzliche Beweismittel wie Chatverläufe oder daktyloskopische Spuren an. Im unmittelbaren Besitz befinden sich Betäubungsmittel, wenn die Person die direkte körperliche Kontrolle hat.
Handel mit Betäubungsmitteln
Als Handel gilt nach Definition des BGH jedes eigennützige Bemühen, das den Umsatz von Betäubungsmitteln ermöglichen oder fördern soll. Dabei kann bereits eine einmalige Handlung ausreichen.
Die rechtlichen Konsequenzen des Drogenhandels sind erheblich. Besonders schwerwiegend wird gewerbsmäßiger Drogenhandel eingestuft, bei dem regelmäßige Einnahmen erzielt werden sollen. Noch gravierender sind bandenmäßiger Drogenhandel (mehrere Personen schließen sich für wiederholte Taten zusammen) und bewaffneter Drogenhandel (Mitführen von Waffen). Die möglichen Strafen variieren je nach Menge der Drogen und den Umständen des Handels, wobei in schwerwiegenden Fällen, bei denen Waffen involviert sind, die Strafe erhöht wird.
Anbau, Herstellung und Abgabe
Der Anbau von betäubungsmittelhaltigen Pflanzen wie Cannabispflanzen ist grundsätzlich strafbar (mit Ausnahmen im KCanG). Gleiches gilt für die Herstellung synthetischer Drogen.
Die Abgabe von Betäubungsmitteln bezeichnet die unentgeltliche Übertragung der Verfügungsgewalt an andere Personen, beispielsweise durch Verschenken oder Tauschen unter Konsumenten.
Eigenkonsum und Abhängigkeit
Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht strafbar. Allerdings können der vorherige Erwerb und Besitz strafbar sein. Der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ist in einigen Fällen legal, und bei geringen Mengen wird oft davon ausgegangen, dass es sich um Eigenbedarf handelt, wobei die Grenzen je nach Bundesland variieren können. Bei Abhängigkeit können unter Umständen Therapiemaßnahmen anstelle einer Strafe (§ 35 BtMG) oder strafmildernde Aspekte in Betracht kommen.
Führerschein und BtMG-Verstöße
Ein oft unterschätzter Nebenaspekt: BtMG-Verstöße können gravierende Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Bereits der bloße Konsum kann zu einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder zum Entzug des Führerscheins führen.
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Strafen & rechtliche Folgen bei BtMG-Verstößen
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – womit muss ich rechnen?
Die Strafzumessung im BtMG hängt von verschiedenen Faktoren ab. § 29 Abs. 1 BtMG sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Bei besonders schweren Fällen, wie gewerbsmäßigem Handel oder bandenmäßigem Drogenhandel, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die genauen Strafen können jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen.
Entscheidend für die Schwere des Vorwurfs ist die Art und Menge des Betäubungsmittels:
- Harte Drogen wie Kokain, Crack, Heroin werden aufgrund ihres hohen Suchtpotentials strenger sanktioniert
- Mittelschwere Drogen wie Amphetamin, Crystal Meth oder Ecstasy
- Weiche Drogen (früher Cannabis, nun im KCanG geregelt)
Bei Überschreitung der “nicht geringen Menge” drohen erheblich höhere Strafen:
- Bei Heroin: ab 1,5g Heroinhydrochlorid
- Bei Kokain: ab 5g Kokainhydrochlorid
- Bei Amphetamin: ab 10g Amphetamin-Base
- Bei Crystal Meth: ab 5g Methamphetamin-Base
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Von der Anklage bis zur Verurteilung
Der Weg von der Anklage bis zur möglichen Verurteilung durch ein Strafgericht ist komplex. Besonders wichtig: Die Kronzeugenregelung kann zu erheblichen Strafmilderungen führen, wenn Täter zur Aufklärung anderer Taten beitragen. Bei schweren Drogenstraftaten, wie dem Handel mit großen Mengen, ist es entscheidend, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um sich erfolgreich gegen die Vorwürfe vor Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht zu verteidigen.
Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen weitere Konsequenzen wie der Führerscheinentzug, Beschäftigungsverbote oder für Nicht-EU-Bürger aufenthaltsrechtliche Folgen bis hin zur Abschiebung.
Therapie statt Strafe?
Für drogenabhängige Straftäter bietet das Betäubungsmittelgesetz die Möglichkeit, einer Strafe durch eine Drogentherapie zu entgehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die zu verbüßende oder zu erwartende Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, wenn sich der Straftäter einer Therapie unterzieht.
Ein auf Drogenstrafrecht spezialisierter Anwalt kann entscheidend dazu beitragen, dass Sie diese Möglichkeit nutzen können. Er kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten, von der Beantragung der Therapie bis hin zur Vertretung vor Gericht. Sollte es Ihnen finanziell nicht möglich sein, einen Anwalt zu beauftragen, kann der Strafrichter Ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist in solchen Fällen besonders wichtig, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und das Strafverfahren möglicherweise ohne Beteiligung der Öffentlichkeit zu beenden.
Polizei, Festnahme, Hausdurchsuchung – Was tun im Notfall?
Ihre Rechte bei polizeilichen Maßnahmen
Bei einer Festnahme oder Hausdurchsuchung durch die Polizei ist rasches, aber überlegtes Handeln entscheidend. Grundsätzlich haben Sie das Recht:
- Die Aussage zu verweigern (Schweigen ist kein Schuldeingeständnis!)
- Einen Anwalt zu kontaktieren
- Den Durchsuchungsbeschluss einzusehen
- Bei einer Durchsuchung anwesend zu sein
Besonders bei Verdacht eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und zu wahren. Im Notfall sollten Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, der idealerweise direkt zur Durchsuchung kommt oder Sie bei der Polizei vertritt. Machen Sie keine unüberlegten Aussagen – jedes Wort kann später gegen Sie verwendet werden.
Die Rolle eines erfahrenen BTMG-Anwalts bei Ihrer Verteidigung
Warum Spezialisierung im BtMG entscheidend ist
Ein qualifizierter BTMG Anwalt bringt nicht nur allgemeines rechtliches Wissen mit, sondern verfügt über spezialisierte Kenntnisse im Betäubungsmittelrecht. Fachanwälte für Strafrecht, insbesondere im Bereich Drogenstrafrecht, sind unerlässlich, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Diese Strafverteidigung mit langjähriger Erfahrung macht den entscheidenden Unterschied in Ihrem Verfahren.
Ein erfahrener Rechtsanwalt mit Jahren Erfahrung im BtMG:
- Kennt die aktuelle Rechtsprechung und relevante Grenzwerte
- Erkennt Schwachstellen in der Beweiskette der Staatsanwaltschaft
- Weiß, wie Beweismittel angefochten werden können
- Entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie
- Kann die Chancen auf Einstellung, Strafmilderung oder Freispruch realistisch einschätzen
Die richtige Verteidigung von Beginn an kann den gesamten Verfahrensverlauf positiv beeinflussen – bis hin zur kompletten Einstellung des Verfahrens.
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Sandra Däschlein, LL.M.
– Ihre Anwältin für BTMG in München
Spezialisierung und Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht
Als Ihre Anwältin für BTMG in München bringt Sandra Däschlein, LL.M. umfassende Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht mit. Mit Kanzleisitz in München und hoher Spezialisierung vertritt sie Mandanten in allen Bereichen des BtMG und des neuen KCanG.
Rechtsanwältin Däschlein verfügt über besondere Kenntnisse in der Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit verschiedenen Betäubungsmitteln und kennt die Arbeitsweise von Staatsanwaltschaft und Gericht aus zahlreichen Verfahren.
Durch ihre Fokussierung auf das Strafrecht und insbesondere das BtMG kann sie auf jeden Fall individuell eingehen und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien entwickeln. Das Thema Betäubungsmittelrecht wird in all seinen Facetten beherrscht – von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren bis zum Plädoyer vor Gericht.
Das Beratungsangebot umfasst
- Erstberatung und Strategiegespräch
- Akteneinsicht und Beweisanalyse
- Beistand bei Vernehmungen
- Haftsachen
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Rechtsmitteleinlegung
Ablauf der Verteidigung & Erstberatung
So funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihrer Strafverteidigerin
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch werden die Grundzüge des Falls besprochen und eine vorläufige Einschätzung gegeben.
Bei der anschließenden Erstberatung werden alle Details ausführlich besprochen:
- Sachverhalt und Vorwürfe
- Aktuelle Verfahrenssituation
- Mögliche Verteidigungsstrategien
- Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
- Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
- Vorgeschichte des Beschuldigten

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Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
Der Inhalt jedes Absatzes dieser Seite vermittelt Ihnen wichtige Informationen – doch nichts ersetzt das persönliche Beratungsgespräch.
Häufige Fragen zum BtMG und zur Strafverteidigung
Was zählt als geringe Menge im BtMG?
Die Definition der geringen Menge variiert je nach Bundesland und Substanz. Bei Cannabis hat der Gesetzgeber im KCanG klare Grenzen definiert: Bis zu 25g dürfen mitgeführt werden, am Wohnsitz bis zu 50g. Bei anderen Betäubungsmitteln wie Kokain oder Amphetamin gibt es bundeslandspezifische Regelungen, die teilweise nur wenige Gramm umfassen. Die Mengen spielen eine entscheidende Rolle bei der Strafbarkeit des Besitzes von Drogen, da die festgelegten Strafen stark von der Menge abhängen. Die Eigenbedarfsgrenzen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt und beeinflussen die rechtlichen Konsequenzen erheblich.
Was tun bei einem BtMG-Verdacht?
Bei einem Verdacht sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Machen Sie keine Aussage ohne rechtlichen Beistand. Ein spezialisierter BTMG München Anwalt kann bereits im frühen Stadium wichtige Weichen stellen.
Muss ich zur Polizei, wenn ich eine Vorladung erhalte?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders sieht es bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts aus. Diese Vorladungen können im Zusammenhang mit dem Verkehr von Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz stehen, da der Verkehr streng geregelt ist und weitreichende rechtliche Konsequenzen haben kann. In jedem Fall sollten Sie zu diesem Thema rechtlichen Rat einholen, um Ihr weiteres Vorgehen abzustimmen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Verteidigung im BtMG-Verfahren?
Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Verfahrens. Rechtsanwälte, die auf BtMG-Fälle spezialisiert sind, spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtlichen Vertretung. Sie unterstützen Mandanten von der ersten Beratung bis hin zur strategischen Verteidigung im Gerichtsverfahren. Als grober Anhaltspunkt kann für ein Ermittlungsverfahren durchschnittlichen Umfangs mit einem Honorar von ca. 2.200 Euro (netto) gerechnet werden. In Bezug auf Haftfälle oder umfangreichere Verfahren können höhere Kosten entstehen.
Kontakt & Soforthilfe für BtMG-Fälle
Schnelle Hilfe bei BtMG-Vorwürfen
In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:
Telefon: +49 (0) 155 63 172 810
E-Mail: info@dashlion.de