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dash&lionAllgemeines Strafrecht

Anwalt für allgemeines Strafrecht München – Ihre Strafverteidigerin

Stehen Sie vor einem strafrechtlichen Vorwurf in München? Im allgemeinen Strafrecht entscheiden oft die ersten Stunden über den Verfahrensausgang. Fachanwältin Sandra Däschlein, LL.M. vereint tiefes Normverständnis, aktuelle Rechtsprechungskenntnis und konsequente Prozessführung – für Ihre bestmögliche Verteidigung.

Das Allgemeine Strafrecht umfasst primär die Tatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) im Gegensatz zu speziellen Strafnormen aus anderen Gesetzen (z.B. WaffG, AufenthG).

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Zum Kern des Allgemeinen Strafrechts gehören unter anderem:

  • Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag,
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder Beteiligung an einer Schlägerei,
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung,
  • Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, Unterschlagung, Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Hehlerei oder Untreue,
  • Urkundsdelikte wie Urkundenfälschung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen oder Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse,
  • Branddelikte wie Brandstiftung oder Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion,
  • Verkehrsdelikte wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder verbotenes Kraftfahrzeugrennen,
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
  • Nachstellung („Stalking“),
  • Nötigung,
  • Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel,
  • Sachbeschädigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • Ehrdelikte wie Beleidigung, Verleumdung.

Machen Sie als Beschuldigter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Tätigen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, bevor Sie nicht Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger gehalten haben! Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Effektive Strafverteidigung in München: Ihr Wegbegleiter in jeder Verfahrenslage

Die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht in München beginnt mit der präzisen Analyse der Ermittlungsakte. Ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, ist das primäre Ziel die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO – diskret und ohne öffentliche Hauptverhandlung. Parallel prüfen wir alle prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten, um eine Hauptverhandlung bereits im Vorfeld abzuwenden.

Ist eine Einstellung oder ein Freispruch nach Ausschöpfung aller Mittel nicht realisierbar, verschiebt sich der Fokus auf die Strafzumessung. Eine exzellente Verteidigung setzt genau dort an – durch das konsequente Einbringen individueller Lebensumstände und persönlicher Situation, um einschneidende Sanktionen wie eine Haftstrafe abzuwenden.

Effektive Strafverteidigung in München

Wissenswertes – Woran orientiert sich die Strafzumessung?

Nach § 46 StGB ist Grundlage für die Strafzumessung die Schuld des Täters. Wenn die Beweislast erdrückend ist, entscheidet die Beherrschung der Grundsätze der Strafzumessung über das Schicksal des Betroffenen und die Höhe der Rechtsfolge.

Individuelle Strafzumessungsschuld

Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Tat stehen (Übermaßverbot). Hierbei sind Entlastungsmomente entscheidend, die über den bloßen Tatbestand hinausgehen: Eine spezifische Gruppendynamik, unverschuldete Provokationen oder das Fehlen von Hindernissen bei der Tatausführung mindern die rechtliche Strafzumessungsschuld. Je geringer die kriminelle Energie und je niedriger die Hemmschwelle durch äußere Faktoren war, desto moderater muss die Sanktion ausfallen (BGH 4 StR 279/06). Als Ihre Strafverteidigerin im allgemeinen Strafrecht München arbeiten wir diese Entlastungsmomente präzise heraus – und zwingen das Gericht, sie zu berücksichtigen.

Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB)

Ein zentraler Aspekt der Revisionsfestigkeit von Urteilen ist das Doppelverwertungsverbot. Umstände, die bereits Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht nochmals strafschärfend angerechnet werden. Wird beispielsweise bei einer gefährlichen Körperverletzung das gemeinschaftliche Handeln als schärfend gewertet, obwohl dies bereits die Qualifikation begründet, liegt ein Rechtsfehler vor. Als Anwalt für allgemeines Strafrecht in München wachen wir darauf, dass nur tatsächliche, über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Umstände die Strafe erhöhen – und fechten jeden Rechtsfehler konsequent an.

Gesamtstrafenbildung

Bei einer Vielzahl von Taten darf das Gericht die Strafe nicht nach einer bloßen „Rechenformel“ bilden. Jeder Schematismus ist der Gesamtstrafenbildung fremd (BGH 2 StR 487/00). Gefordert ist eine „straffe Zusammenziehung“ der Einzelstrafen, insbesondere wenn zwischen den Taten ein enger zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang besteht. Ziel unserer Verteidigungsstrategie im allgemeinen Strafrecht München ist es, die Einsatzstrafe so zu gewichten, dass das Gesamtergebnis – wo immer möglich – noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Jeder Schematismus ist angreifbar – und wir nutzen ihn.

Präventive Verteidigung & Nachtatverhalten

Strafverteidigung bedeutet auch, dem Gericht die notwendigen Argumente für eine milde Entscheidung proaktiv zu liefern. Als spezialisierte Kanzlei für allgemeines Strafrecht in München bereiten wir diese Argumente frühzeitig vor – nicht erst im Plädoyer.

Täter-Opfer-Ausgleich & Wiedergutmachung

Ein Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) ist ein Milderungsgrund, der sogar zum Absehen von Strafe führen kann. Ein Geständnis, das dem Opfer eine belastende Zeugenaussage erspart, ist ein wesentlicher Hebel für die Strafreduzierung. Auch eine Schadenswiedergutmachung, die dem Täter persönliche Leistung oder Verzicht abverlangt, wird von der Rechtsprechung als Ausdruck von Schuldeinsicht gewertet und wirkt massiv strafmildernd. Wir initiieren diese Schritte frühzeitig – bevor das Gericht darüber entscheiden muss.

Stabilisierung der Lebensverhältnisse

Das Gericht ist gesetzlich verpflichtet, die Wirkungen der Strafe auf das künftige Leben des Betroffenen zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 1 S. 2 StGB). Eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung – wie die Lösung aus einem negativen Milieu, Arbeitsaufnahme oder der Beginn einer Therapie – belegt, dass die Tat eine Ausnahme in der Lebensbiografie darstellt. Eine Strafe, die eine erfolgreiche Resozialisierung durch den Entzug der Lebensgrundlage gefährden würde, ist oft schuldunangemessen (BGH 5 StR 298/91). Als Strafverteidiger in München dokumentieren wir diese Stabilisierung systematisch – und machen sie zum Argument vor Gericht.

Vermeidung existenzieller Nebenfolgen

Eine effektive Verteidigung hat stets die 90-Tagessatz-Grenze im Blick, um das Führungszeugnis sauber zu halten (§ 32 BZRG). Ebenso gilt es, unverhältnismäßige Nebenfolgen abzuwehren: Den Verlust von Beamtenrechten, berufsrechtliche Sanktionen oder ausländerrechtliche Härten für „faktische Inländer“ (BGH 1 StR 482/21). Gerichte dürfen Haftfolgen nicht bagatellisieren – eine solche Argumentation ist rechtsfehlerhaft und anfechtbar. Als Anwalt für allgemeines Strafrecht in München nutzen wir jeden dieser Hebel konsequent, um existenzielle Nebenfolgen für unsere Mandanten abzuwenden.

Sandra Däschlein, LL.M.

Präzise. Strategisch. Unnachgiebig.

Sandra Däschlein LL.M. Fachanwältin für Strafrecht

Sandra Däschlein, LL.M. bringt als Ihre Strafverteidigerin im allgemeinen Strafrecht München tiefes Normverständnis mit einer konsequenten Prozessführung zusammen. Bereits im Studium früh auf das Strafrecht spezialisiert, auf wissenschaftlichem Niveau durch den Masterstudiengang vertieft – diese Grundlage ermöglicht eine Verteidigung, die keine Schwachstelle in der Anklage übersieht.

Vertrauen und Präzision sind die Grundpfeiler einer erfolgreichen Verteidigung. Fachanwältin Däschlein kommuniziert offen, handelt strategisch und setzt Ihre Rechte gegenüber Ermittlungsbehörden und Gericht mit Nachdruck durch – bis das bestmögliche Ergebnis erreicht ist.

Häufige Fragen zum Thema Allgemeines Strafrecht

Weitere Tipps für den Notfall

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.

Sobald eine Anzeige vorliegt, leitet die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren ein. In dieser Phase ist die Weichenstellung entscheidend. Die Kanzlei dash & lion interveniert frühzeitig: Wir verhindern unüberlegte Aussagen, fordern die Ermittlungsakte an und arbeiten auf eine Verfahrenseinstellung hin – noch bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Unser Ziel ist die geräuschlose Erledigung Ihres Falls.

Ob die Rücknahme eines Strafantrags das Verfahren beendet, hängt vom Delikt ab. Bei reinen Antragsdelikten wie Beleidigung führt sie zum Verfahrenshindernis. Bei den meisten Straftaten – etwa Körperverletzung oder Diebstahl – entscheidet die Staatsanwaltschaft München über das öffentliche Interesse. Eine Rücknahme führt also nicht automatisch zur Einstellung. Die Kanzlei dash & lion nutzt diese Phase, um durch gezielte Argumentation auf eine Einstellung hinzuwirken – auch wenn die Ermittlungen bereits laufen.

Abwarten ist im Strafrecht eine riskante Strategie. Ohne aktive Verteidigung entscheiden die Ermittlungsbehörden allein auf Basis einseitiger Belastungsmomente – häufig mit einem Strafbefehl oder einer Anklage als Folge. Als Anwalt für allgemeines Strafrecht in München nutzen wir das frühe Ermittlungsverfahren, um durch Akteneinsicht und gezielte Stellungnahmen das Verfahren aktiv zu lenken. Agieren statt Reagieren – das ist der Schlüssel zur Abwendung einer drohenden Verurteilung.

Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:




    Das sagen meine Mandanten