24/7 Notfalldienst:

0155 63 17 28 10

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Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M. |
Fachanwältin für Strafrecht

Anwalt für Strafrecht München - Ihre Strafverteidigerin

Kein Spielraum für Fehler. Kein Schritt ohne Strategie.

Ein Strafverfahren ist eine existenzielle Ausnahmesituation – jede Minute zählt. Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht in München entwickeln wir vom ersten Tag an eine Strategie, die den Verfahrensausgang aktiv beeinflusst. Ohne klare Verteidigung riskieren Sie vermeidbare und weitreichende Nachteile.

Klare Ziele Ihrer Strafverteidigung

Unter der Leitung von Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. entwickeln wir eine fundierte Strategie und kämpfen konsequent für das bestmögliche Ergebnis.

Unsere Verteidigungsstrategie ist klar ausgerichtet auf:

Verfahrenseinstellung

Freispruch

Strafmilderung

Unsere Erfahrung in der Führung komplexer Strafverteidigungen ist Ihr entscheidender Vorteil. Durch spezialisiertes Fachwissen, präzise Fallanalysen und strategische Verhandlungsführung erzielen wir in zahlreichen Verfahren überzeugende Ergebnisse für unsere Mandanten.

Dabei setzen wir Ihre Interessen mit gebündelter Fachkompetenz und persönlicher Betreuung konsequent durch – vom ersten Gespräch bis zum Ende des Verfahrens.

Handeln Sie jetzt – Frühzeitige Verteidigung zählt

Sie sind mit einem Tatvorwurf konfrontiert? Zögern Sie nicht. Als Strafverteidiger in München wissen wir: Wer früh handelt, behält die Kontrolle. Eine frühzeitige, strategische Verteidigung ist der entscheidende Unterschied zwischen Einstellung und Anklage.

Sofort-Hilfe im Notfall

Ihre Kanzlei für Strafrecht in München und bundesweit

Festnahme? Hausdurchsuchung? Sofort schweigen – und uns anrufen.

Als Ihre Kanzlei für Strafrecht in München sind wir in akuten Situationen sofort erreichbar. Fachanwältin Sandra Däschlein leitet unverzüglich alle notwendigen Schritte ein, um Ihre Rechte zu schützen und Schaden zu minimieren.

Ihre Kanzlei für Strafrecht in München und bundesweit

Individuelle Strategien für Ihr Strafverfahren

Im Strafrecht gibt es keine Standardlösungen – erst recht nicht in München. Als Ihr Strafverteidiger in München entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Von der Erstberatung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – wir kämpfen in jeder Phase für Sie.

Mehr als Paragraphen: Ihr strategischer Partner

Erfolgreiche Strafverteidigung ist mehr als Gesetzesanwendung. Sie erfordert strategisches Denken, tiefes Verständnis für Verfahrensabläufe und taktische Präzision. Mit Fachanwältin Däschlein wählen Sie eine Strafverteidigerin in München, die beides beherrscht – juristische Tiefe und strategische Konsequenz.

Wie werden wir
für Sie tätig?

Umfassende Strafverteidigung

Wir sichern Ihre Rechte von der ersten Minute – mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder die bestmögliche Verhandlungsposition zu erreichen.

Schnelles Handeln

In akuten Krisen – Verhaftung, Hausdurchsuchung, Vorladung – ist Ihre Strafverteidigerin in München sofort erreichbar. Jede Stunde ohne Verteidigung ist eine Stunde zu viel.

Individuelle Verteidigungsstrategien

Fachanwältin Däschlein steht persönlich an Ihrer Seite. Keine Standardlösung, keine Delegation – eine Strategie, die auf Ihren Fall und Ihre Situation zugeschnitten ist.

Rechtsmittelverfahren

Ein Urteil ist nicht das Ende. Als Anwalt für Strafrecht in München verfolgen wir juristische Fehler konsequent weiter – auch im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision).

Persönliche Betreuung

Ihr Mandat hat höchste Priorität. Fachanwältin Däschlein betreut Sie persönlich – transparent, verlässlich und diskret. 

Sie sind mit einem Tatvorwurf konfrontiert?

Eine frühzeitige, strategische Verteidigung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Brauche ich einen
Strafverteidiger?

Die Antwort ist klar: Je früher, desto besser. Wer bereits im Ermittlungsverfahren einen spezialisierten Strafverteidiger in München beauftragt, kann den Verfahrensausgang oft noch vor einer Anklageerhebung entscheidend beeinflussen.

Ein Strafverfahren gliedert sich in vier Abschnitte, in denen wir Sie umfassend beraten und verteidigen:

Ermittlungsverfahren

In dieser ersten und kritischen Phase ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir beantragen sofort Akteneinsicht, entwickeln eine fundierte Verteidigungsstrategie und arbeiten darauf hin, das Verfahren bereits hier diskret zur Einstellung zu bringen.

Zwischenverfahren

Nach Abschluss der Ermittlungen prüft das Gericht, ob die Beweise für eine Hauptverhandlung ausreichen. Wir nutzen diese Phase gezielt, um durch gezielte Einwände die Zulassung der Anklage zu verhindern und das Verfahren vorzeitig zu beenden.

Hauptverfahren

Kommt es zur Gerichtsverhandlung, vertreten wir Sie mit höchster Präzision und klarer Strategie. Ob Freispruchverteidigung oder Strafmilderung – wir lassen keine prozessuale Möglichkeit ungenutzt, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Vollstreckungsverfahren

Unsere Verantwortung endet nicht mit dem Urteil. Wir begleiten Sie durch das gesamte Vollstreckungsverfahren und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen – von Haftlockerung bis zur Strafzurückstellung nach § 35 BtMG.

Der Grundstein für Ihren Erfolg

Das Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die wichtigste Phase – und der Moment, in dem wir den größten Einfluss auf den Verfahrensausgang haben. Wer hier die Initiative ergreift, behält die Kontrolle.

Umfassende Beratung & Strategieentwicklung

Nach Erhalt der Akteneinsicht erhalten Sie eine umfassende Beratung. Fachanwältin für Strafrecht Däschlein erklärt Ihnen die erhobenen Vorwürfe sowie Ihre Rechte in verständlicher Sprache. Darauf aufbauend wird eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt, die exakt auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

Entlastung durch professionelle Kommunikation

Die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft wird von Anwältin Däschlein übernommen. Dies entlastet Sie nicht nur emotional, sondern schützt Sie auch vor formalen Fehlern.

Strategische Einflussnahme auf das Verfahren

Durch gezielte Beweisanträge, das Vorbringen entlastender Umstände und strategische rechtliche Schritte arbeitet Anwältin Däschlein frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung oder eine deutliche Abschwächung der Vorwürfe hin.

Kompetente Vertretung

Der Gerichtstermin

Kommt es zur Hauptverhandlung, vertreten wir Sie mit der Konsequenz, die Ihr Fall verdient – durch kritische Zeugenbefragung, strategische Beweisanträge und ein Plädoyer, das überzeugt.

Optimale Vorbereitung auf die Hauptverhandlung

Der Termin zur Verhandlung wird eingehend besprochen, um Sie optimal auf die Verhandlungssituation vorzubereiten.

Aktive und engagierte Verteidigung

Strafverteidigerin Däschlein vertritt Ihre Interessen vor Gericht mit Nachdruck, befragt Zeugen kritisch, stellt gezielte Beweisanträge und präsentiert Ihre Argumente überzeugend.

Wirkungsvolles Plädoyer

Am Ende der Hauptverhandlung fasst Fachanwältin Däschlein alle relevanten Fakten und Argumente in einem überzeugenden Plädoyer zusammen, um Ihre Entlastung oder eine milde Rechtsfolge zu erreichen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Zögern Sie nicht. Holen Sie sich jetzt die notwendige Unterstützung.

Aufbau der Straf­vertei­digung

So können wir Sie umgehend professionell vertreten

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon 
oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch werden die Grundzüge des Falls besprochen und eine vorläufige Einschätzung gegeben.

Bei der anschließenden Beratung werden alle Details ausführlich besprochen:

  • Sachverhalt und Vorwürfe
  • Aktuelle Verfahrenssituation
  • Mögliche Verteidigungsstrategien
  • Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
  • Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
  • Vorgeschichte des Beschuldigten

Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Notfall-Verhaltenstipps als Beschuldigter

Ihr juristischer Leitfaden

1. Schweigerecht konsequent nutzen

Die Verweigerung einer Aussage ist Ihr grundlegendes Recht. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Durch das konsequente Nutzen Ihres Schweigerechts ermöglichen Sie eine strategische Fallanalyse durch Ihren Verteidiger.

2. Keine Unterschrift ohne Anwalt

Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, Protokolle oder Aussagen ohne vorherige juristische Prüfung. Sie sind rechtlich nicht zur Herausgabe von Passwörtern oder PINs verpflichtet. Das Vermeiden unüberlegter Unterschriften schützt Ihre Rechte und verhindert rechtliche Nachteile.

3. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht

Die umgehende Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Strafrecht ist der wichtigste Schritt. Ein Strafverteidiger wird Ihre Rechte umfänglich klären und die notwendigen Schritte einleiten. Je früher Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, desto wirksamer kann Ihre Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Rechtsanwältin Sandra Däschlein Notfall-Verhaltenstipps

Wir sind für Sie da

Strategische Ersteinschätzung sichern

Sandra Däschlein LL.M. Fachanwältin für Strafrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten transparent darzulegen – in Deutsch und Englisch.

Als Fachanwältin für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M., mit ihrer Expertise zur Verfügung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Jede Stunde ohne Verteidigung ist eine Stunde zu viel. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir verschaffen Ihnen ab der ersten Minute die Kontrolle über das Verfahren.

Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen

Weitere Tipps für den Notfall

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.

Eine Vorladung ist keine Strafanzeige. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei München Folge zu leisten oder Angaben zu machen.

Anders verhält es sich bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft München – hier besteht nach § 163a Abs. 3 StPO eine Erscheinenspflicht.

In beiden Fällen gilt: Kontaktieren Sie umgehend Fachanwältin Däschlein und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Ruhe bewahren. Verlangen Sie sofort den Durchsuchungsbeschluss und prüfen Sie, gegen wen er sich richtet, welche Räume durchsucht werden dürfen und welche Straftat vorgeworfen wird. Kooperieren Sie bei der Duldung der Maßnahme – machen Sie aber konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Keine Unterschriften, keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie noch während der Durchsuchung die Kanzlei dash & lion in München.

Nach einer Festnahme wird der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag dem zuständigen Gericht in München vorgeführt. Nehmen Sie sofort Kontakt zu Anwältin Däschlein auf – sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen und prüft umgehend, ob eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls möglich ist. Primäres Ziel ist stets der Erhalt der Freiheit.

Eine Anklageschrift bedeutet: Die Staatsanwaltschaft München hält Sie einer Straftat für hinreichend verdächtig. Spätestens jetzt sollten Sie handeln – mit professioneller Verteidigung kann die Eröffnung des Hauptverfahrens noch abgewendet werden. Bei einem Strafbefehl haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig. Fachanwältin Däschlein legt form- und fristgerecht Einspruch ein und prüft alle Verteidigungsmöglichkeiten.

Nach einem Urteil stehen Ihnen zwei Rechtsmittel zur Verfügung. Die Berufung ermöglicht eine vollständige Neuverhandlung vor dem Landgericht München – sie muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Die Revision überprüft das Urteil auf Rechtsfehler, ohne neue Beweise zuzulassen – auch sie muss innerhalb einer Woche eingelegt werden. Fachanwältin Däschlein vertritt Sie kompetent in beiden Verfahren.

Ruhe bewahren und konsequent vom Schweigerecht Gebrauch machen. Bereits eine unbedachte Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden kann die Verteidigungsstrategie erheblich gefährden. Sie sind nicht verpflichtet, PINs oder Entsperrcodes herauszugeben. Kontaktieren Sie umgehend die Kanzlei dash & lion in München – wir übernehmen sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu einer Vernehmung bei der Polizei München zu erscheinen oder Angaben zu machen. Anders verhält es sich nur bei einer Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die Kanzlei dash & lion sagt Termine professionell ab und fordert die Ermittlungsakte an – als Grundlage für Ihre Verteidigungsstrategie.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache und Kampfgeist. Ein exzellenter Strafverteidiger in München zeichnet sich nicht nur durch den Fachanwaltstitel aus, sondern durch die Fähigkeit, eine klare, individuelle Strategie zu entwickeln und das Verfahren aktiv zu gestalten. Bei dash & lion verbinden wir fachliche Exzellenz mit kompromissloser Durchsetzung Ihrer Interessen.

So früh wie möglich – idealerweise bereits bei Erhalt einer Vorladung oder noch während einer laufenden Durchsuchung. Je früher Fachanwältin Däschlein in München interveniert, desto größer ist die Chance, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium geräuschlos zu beenden und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Für eine fundierte Erstberatung berechnen wir 190 Euro (zzgl. MwSt.). Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine klare Strategieempfehlung. Entscheiden Sie sich anschließend für eine Verteidigung durch dash & lion in München, wird diese Gebühr vollständig auf das weitere Honorar angerechnet.

Transparenz ist die Basis unserer Zusammenarbeit. Eine Verteidigung auf dem Niveau von dash & lion erfordert einen Aufwand, der durch die gesetzlichen Mindestgebühren nach RVG oft nicht abgedeckt wird. Wir arbeiten daher mit individuellen Honorarvereinbarungen – als Pauschal- oder Zeithonorar – und garantieren so eine Verteidigung ohne Abstriche in der Qualität.

Ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht bei notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Tatvorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder Verfahren vor dem Landgericht München. Wichtig: Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen. Die Kanzlei dash & lion übernimmt in geeigneten Fällen Pflichtmandate.

Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf

Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

In einem Strafverfahren zählt jede Minute. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, bietet Ihnen umgehende und kompetente Unterstützung, um bereits im ersten Kontakt mit den Behörden die Weichen für Ihren Erfolg zu stellen.

In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:




    Das sagen meine Mandanten