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Portrait in schwarz weiß von Rechtsanwältin Sandra Däschlein

Kanzlei dash & lion – Goethestraße 68 – 80336 München

In Notfällen bei Verhaftung oder Durchsuchung 24/7 erreichbar Tel.: +49 (0) 155 63 172 810

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei dash & lion

Kanzlei

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Sandra Däschlein, LL.M.—Rechtsanwältin—Fachanwältin für Strafrecht

 

Straf­vertei­digung in München auf höchstem fachlichem Niveau

icon pfeil in gold abwärts
  • Langjährige Erfahrung mit Fachanwaltskompetenz
  • Schwerpunkt BtMG & KCanG
  • Spezialisierung auf Sexualstrafrecht
  • Sofortige Hilfe
  • Kostenfreie Ersteinschätzung

Kanzlei

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Sandra Däschlein, LL.M.—Rechtsanwältin—Fachanwältin für Strafrecht

Strafverteidigung in München auf höchstem fachlichem Niveau

icon pfeil in gold abwärts
  • Langjährige Erfahrung mit Fachanwaltskompetenz
  • Schwerpunkt BtMG & KCanG
  • Spezialisierung auf Sexualstrafrecht
  • Sofortige Hilfe
  • Kostenfreie Ersteinschätzung

 

Portrait in schwarz weiß von Rechtsanwältin Sandra Däschlein
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei dash & lion

Kanzlei für Strafrecht in München und bundesweit

Sandra Däschlein, LL.M.—Rechtsanwältin—Fachanwältin für Strafrecht

Hochspezialisierte Strafverteidigung, wenn es wirklich zählt.

Bei dash & lion erhalten Sie keine Standardlösungen. Anwältin Däschlein entwickelt für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Von der ersten Beratung über die Vertretung im Ermittlungsverfahren bis zum entscheidenden Plädoyer vor Gericht – wir stehen an Ihrer Seite.

Wer Verteidigerin Däschlein wählt, entscheidet sich für eine Anwältin, die nicht nur rechtliches Know-how mitbringt, sondern auch die taktischen Feinheiten der Strafverteidigung beherrscht.

Wir verstehen, dass es um mehr als nur um Paragraphen geht. Rechtsanwältin Däschlein setzt sich mit einem Höchstmaß an persönlichem Engagement und ihrem besonderen Fingerspitzengefühl für Sie ein, um Ihnen in der oft schwierigen Lebenslage bestmöglich zur Seite zu stehen.

Dienstleistungen

Umfassende Strafverteidigung

Professionelle Vetretung in allen Phasen des Strafverfahrens durch Fachanwältin für Strafrecht Däschlein

Individuelle Verteidigungsstrategien

Maßgeschneiderte rechtliche Lösungen für komplexe Fälle

Rechtsmittelverfahren

Strategische Planung und Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)

Persönliche Betreuung

Ihr Fall ist uns wichtig. Sie werden von Anfang an persönlich und engagiert von Anwältin Däschlein betreut

Rechtsgebiete

Notfall-Verhaltenstipps als Beschuldigter:

1. Ruhig bleiben.

2. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Verweigern Sie jede Aussage oder Vernehmung durch die Polizei, bis Sie die Möglichkeit hatten, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

3. Keine Unterschrift ohne Anwalt: Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, Protokolle oder Aussagen ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt.

4. Kooperieren Sie bei notwendigen Maßnahmen: Leisten Sie keinen Widerstand gegen rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder eine Festnahme. Widerstand kann die Situation verschlimmern. 

5. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht: Ein Verteidiger wird Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben.

6. Informieren Sie keine unbeteiligten Dritten detailliert: Sprechen Sie mit niemandem über die Einzelheiten des Falles außer Ihrem Anwalt. Alles, was Sie anderen erzählen, könnte im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden.

Lady justice. Statue of Justice in library

Notfall-Verhaltenstipps als Beschuldigter:

1. Ruhig bleiben.

2. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Verweigern Sie jede Aussage oder Vernehmung durch die Polizei, bis Sie die Möglichkeit hatten, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

3. Keine Unterschrift ohne Anwalt: Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, Protokolle oder Aussagen ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt.

4. Kooperieren Sie bei notwendigen Maßnahmen: Leisten Sie keinen Widerstand gegen rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder eine Festnahme. Widerstand kann die Situation verschlimmern. 

5. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht: Ein Verteidiger wird Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen Anweisungen zum weiteren Vorgehen geben.

6. Informieren Sie keine unbeteiligten Dritten detailliert: Sprechen Sie mit niemandem über die Einzelheiten des Falles außer Ihrem Anwalt. Alles, was Sie anderen erzählen, könnte im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir sind für Sie da

Sichern Sie sich einen Termin für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Anwältin Däschlein bietet Ihnen eine fundierte Beratung und Unterstützung in allen Belangen des Strafrechts.

Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein, LL.M. steht Ihnen mit ihere Expertise zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu verteidigen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erfahren und wie wir Sie unterstützen können.

Adresse

Goethestraße 68, 80336 München

Ablauf der Verteidigung & Erstberatung

So funktioniert die Zusammenarbeit mit Ihrer Strafverteidigerin

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch werden die Grundzüge des Falls besprochen und eine vorläufige Einschätzung gegeben.

Bei der anschließenden Erstberatung werden alle Details ausführlich besprochen:

  • Sachverhalt und Vorwürfe
  • Aktuelle Verfahrenssituation
  • Mögliche Verteidigungsstrategien
  • Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
  • Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
  • Vorgeschichte des Beschuldigten

Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Abbildung eines Gerichtsgebäudes

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein kostenfreies Beratungsgespräch.

Spezialisierung auf Strafverteidigung

Fachanwältin für Strafrecht

Langjährige Erfahrung

Engagierte Mandantenbetreuung

Weitere Tipps für den Notfall

Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Abbildung eines Gerichtsgebäudes

Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein kostenfreies Beratungsgespräch.

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter¹ erhalten?

Eine Vorladung ist keine Strafanzeige. Einer polizeilichen Vorladung braucht der Beschuldigte nicht zu folgen. Der Beschuldigte im Strafverfahren ist weder zum Erscheinen noch zur Aussage vor der Polizei verpflichtet.

Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend Fachanwältin für Strafrecht Däschlein und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Vor Konsultation eines Anwalts und Einsicht in Ihre Ermittlungsakte ist das Risiko der Selbstbelastung zu hoch – auch wenn Sie unschuldig sind.

Anders verhält es sich bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft. Nach § 163a Abs. 3 StPO ist der Beschuldigte verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

Auch hier wird dringend empfohlen, sich sofort an Anwältin Däschlein zu wenden.

Bei Ihnen gibt es eine Hausdurchsuchung?

Klassische Ermittlungsmaßnahmen des „ersten Zugriffs“ sind die Durchsuchung und Beschlagnahme. Sie dienen zur Auffindung und Sicherung von Beweismitteln.

Verhaltenstipps als Beschuldigter:

1. Ruhe bewahren.

2. Lassen Sie sich den Ausweis des Beamten zeigen. Notieren Sie sich den Namen und die Dienstnummer.

3. Verlangen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss:

Achten Sie darauf,

  • gegen wen sich die Durchsuchung richtet (Name des Beschuldigten),
  • welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen,
  • welche konkreten Beweismittel gesucht werden und
  • welche Straftat vorgeworfen wird.

Ohne einen gültigen richterlichen Beschluss ist die Durchsuchung rechtswidrig (Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug, diese müssen erklärt werden).

4. Widerspruch gegen die Durchsuchung protokollieren: Auch wenn ein Beschluss vorliegt, können Sie Ihren Widerspruch gegen die Durchsuchung erklären und dies im Protokoll vermerken lassen. Dies kann später im Verfahren relevant sein.

5. Kooperieren, aber keine Angaben zur Sache machen: Verweigern Sie nicht die Kooperation im Sinne der Duldung der Maßnahme (z.B. das Öffnen von Türen). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten oder Erklärungen zur Sache abzugeben. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Bei Durchsuchungsmaßnahmen nutzen Ermittlungsbehörden häufig die Gelegenheit, mit anwesenden Personen scheinbar beiläufige Gespräche zu führen. Diese dienen jedoch gezielt der Informationsgewinnung.

Machen Sie während einer Durchsuchung konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

6. Nichts unterschreiben ohne Rücksprache mit einem Anwalt: Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Beschlagnahmeverzeichnisse, ohne diese vorher sorgfältig gelesen und idealerweise mit einem Anwalt besprochen zu haben. Notieren Sie sich, was beschlagnahmt wurde.

7. Zeugen hinzuziehen (wenn möglich): Wenn es möglich ist, bitten Sie unbeteiligte Dritte (z.B. Nachbarn), die Durchsuchung als Zeugen zu beobachten.

8. Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren: Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger. Dieser kann Sie rechtlich beraten, Akteneinsicht beantragen und Ihre Interessen im weiteren Verfahren vertreten. Notieren Sie sich die Telefonnummer eines Strafverteidigers für Notfälle.

9. Protokoll über die Durchsuchung verlangen: Bestehen Sie darauf, ein Protokoll über die Durchsuchung und ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände zu erhalten. Prüfen Sie diese sorgfältig auf Vollständigkeit.

10. Eigene Notizen machen: Fertigen Sie eigene Notizen über den Ablauf der Durchsuchung an (wer war anwesend, was wurde gesagt, was wurde beschlagnahmt etc.). Dies kann später hilfreich sein.

    Als Beschuldigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht (§ 137 StPO), in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und Kontakt zu diesem aufzunehmen.

    Ein Angehöriger¹ wurde aufgrund eines Haftbefehls festgenommen?

    Wenn ein Beschuldigter aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde, fühlen sich die Familienmitglieder oftmals hilflos und mit der Situation überfordert.

    Der Beschuldigte ist nach seiner Ergreifung unverzüglich, spätestens am nächsten Tage, dem zuständigen Gericht vorzuführen. Sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wird dem Beschuldigten bei der Haftbefehlseröffnung ein Pflichtverteidiger bestellt.

    Tipps für die Angehörigen:

    1. Ruhe bewahren: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Nur mit klarem Kopf können Sie dem Beschuldigten eine Stütze sein. Der Beschuldigte braucht jetzt das Gefühl, dass er nicht allein ist.

    2. Kommunikation mit der Verteidigerin suchen: Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu Anwältin Däschlein auf. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen und wird Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.

    3. Emotionale Unterstützung leisten: Seien Sie für den Beschuldigten da, sowohl emotional als auch praktisch (z.B. Organisation von Besuchen, falls erlaubt, Versorgung mit notwendigen Dingen in der Haftanstalt nach Rücksprache mit der Anwältin).

    4. Keine unautorisierten Kontaktaufnahmen zum Beschuldigten in der Haft: Beachten Sie die Regeln für Besuche und Korrespondenz in der Haftanstalt. Versuchen Sie nicht, auf inoffiziellem Wege Kontakt aufzunehmen, da dies negative Folgen haben kann.

    Als beauftragte Verteidigerin wird Anwältin Däschlein umgehend prüfen, ob eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls möglich ist. Primäres Ziel einer engagierten Verteidigung ist stets der Erhalt der Freiheit.

    Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

    Anklageschrift – Was bedeutet das für Sie?

    Eine Anklageschrift zeigt: Der Staatsanwalt hält Sie einer Straftat für hinreichend verdächtig. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Jetzt entscheidet das Gericht, ob ein Hauptverfahren gegen Sie eröffnet wird.

    Spätestens jetzt sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Mit professioneller Hilfe können Sie möglicherweise die Eröffnung des Hauptverfahrens noch abwenden.

    Strafbefehl – Was Sie wissen müssen

    Ein Strafbefehl kommt im vereinfachten Verfahren zum Einsatz. Er ist nur bei Vergehen möglich – das sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 12 Abs. 2 StGB).

    Wichtig für Sie zu wissen:

    • Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen
    • Der Einspruch muss bei dem Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat
    • Ohne Einspruch wird der Strafbefehl nach zwei Wochen wie ein rechtskräftiges Urteil behandelt
    • Nach einem Einspruch wird eine Hauptverhandlung angesetzt

    Nach Beauftragung wird Verteidigerin Däschlein form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und alle Verteidigungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen.

    Sie möchten gegen eine Entscheidung eines Gerichts vorgehen?

    Gegen einen richterlichen Beschluss ist in der Regel die Beschwerde (§ 304 StPO) statthaft. Diese unterliegt im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO) keiner Frist. Sie haben also Zeit, die Entscheidung in Ruhe mit Ihrer Anwältin zu besprechen.

    Nach einem Urteil gibt es grundsätzlich zwei Wege, um dieses anzufechten: die Berufung und die Revision.

    Die Berufung: Eine neue Chance vor dem Landgericht

    Wenn Sie Berufung einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Woche tun, nachdem das Urteil verkündet wurde. Wichtig ist: Die Berufung wird beim Gericht eingelegt, das das erste Urteil gesprochen hat.

    Bei Zulässigkeit der Berufung kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem zuständigen Landgericht. Das Gericht tritt erneut – bei unbeschränkter Berufungseinlegung – vollumfänglich in die Beweisaufnahme ein, um den angeklagten Sachverhalt aufzuklären.

    Sie haben die Möglichkeit, Zeugen zu benennen und weitere Beweise vorzulegen. Es ist wie ein „Neustart des Verfahrens“, bei dem alles noch einmal auf den Tisch kommt.

    Die Revision: Eine Überprüfung des Urteils auf Fehler

    Die Revision muss innerhalb einer Woche beim Gericht einlegen, das das Urteil gefällt hat. Innerhalb eines weiteren Monats muss Ihre Anwältin die Revision schriftlich begründen.

    Anders als bei der Berufung findet bei der Revision keine neue Beweisaufnahme statt.

    Die Revision als Rechtsinstanz strengt hingegen lediglich eine rechtliche Überprüfung des Urteils an. Es wird überprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob das Gericht das materielle Strafrecht richtig angewendet hat.

    Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein. LL.M. vertritt sie kompetent in allen Rechtsmittelverfahren.

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    Kontakt & Soforthilfe für BtMG-Fälle

    Schnelle Hilfe bei BtMG-Vorwürfen

    In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:

    Telefon: +49 (0) 155 63 172 810

    E-Mail: info@dashlion.de

    Whatsapp: +4915563172810

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