Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M. |Fachanwältin für Strafrecht
Ihre starke Strafverteidigung in München
Präzise.Engagiert.Erfolgreich.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht wissen wir, dass in einem Strafverfahren jede Minute zählt. Bereits der erste Kontakt mit den Behörden ist oft entscheidend für den weiteren Verlauf. Ohne eine klare Strategie riskieren Sie vermeidbare und weitreichende Nachteile.
Wir bieten Ihnen umgehende, kompetente Unterstützung. Mit gebündelter Fachkompetenz und persönlicher Betreuung setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.
Unsere strategischen Ziele:
Jede strafrechtliche Anklage ist eine Belastung, die das Leben auf den Kopf stellt. Wir sind für Sie da, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Unsere Verteidigung ist klar ausgerichtet auf:
- Verfahrenseinstellung
- Freispruch
- Strafmilderung
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Strafverteidigungen. Durch spezialisiertes Fachwissen, präzise Fallanalysen und strategische Verhandlungsführung konnten wir in zahlreichen Verfahren überzeugende Erfolge für unsere Mandanten erzielen.
Sie sind mit einem Tatvorwurf konfrontiert? Zögern Sie nicht. Eine frühzeitige, strategische Verteidigung ist der Schlüssel zum Erfolg. Holen Sie sich jetzt die notwendige Unterstützung.
Ihre starke Strafverteidigung in München
Präzise.Engagiert.Erfolgreich.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht wissen wir, dass in einem Strafverfahren jede Minute zählt. Bereits der erste Kontakt mit den Behörden ist oft entscheidend für den weiteren Verlauf. Ohne eine klare Strategie riskieren Sie vermeidbare und weitreichende Nachteile.
Wir bieten Ihnen umgehende, kompetente Unterstützung. Mit gebündelter Fachkompetenz und persönlicher Betreuung setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.
Unsere strategischen Ziele:
Jede strafrechtliche Anklage ist eine Belastung, die das Leben auf den Kopf stellt. Wir sind für Sie da, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Unsere Verteidigung ist klar ausgerichtet auf:
- Verfahrenseinstellung
- Freispruch
- Strafmilderung
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Strafverteidigungen. Durch spezialisiertes Fachwissen, präzise Fallanalysen und strategische Verhandlungsführung konnten wir in zahlreichen Verfahren überzeugende Erfolge für unsere Mandanten erzielen.
Sie sind mit einem Tatvorwurf konfrontiert? Zögern Sie nicht. Eine frühzeitige, strategische Verteidigung ist der Schlüssel zum Erfolg. Holen Sie sich jetzt die notwendige Unterstützung.
Ihre Kanzlei für Strafrecht in München und bundesweit
Festnahme? Hausdurchsuchung? Schweigen ist Ihr Recht. Sofort den Strafverteidiger anrufen.
Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, gewährleistet eine professionelle Vertretung in Situationen, in denen es auf juristische Präzision ankommt.
Individuelle Strategien für Ihr Strafverfahren
Im Strafrecht gibt es keine Standardlösungen. Als Ihre Strafverteidigerin in München entwickelt Rechtsanwältin Däschlein eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Von der juristischen Erstberatung über die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverhandlungstermin – wir begleiten Sie engagiert und kompetent durch jeden Schritt des Verfahrens. Unsere Zielsetzung ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Mehr als Paragraphen: Ihr strategischer Partner
Erfolgreiche Strafverteidigung ist mehr als die reine Anwendung von Gesetzestexten. Sie erfordert strategisches Denken, ein tiefes Verständnis für Verfahrensabläufe und die Fähigkeit, die komplexen taktischen Feinheiten zu beherrschen. Mit Rechtsanwältin Däschlein wählen Sie eine Anwältin, die umfassendes rechtliches Know-how mit der notwendigen strategischen Kompetenz verbindet. Damit sichern Sie sich einen Strafverteidiger, der Ihre Interessen effektiv durchsetzt.
Ihre Kanzlei für Strafrecht in München und bundesweit
Festnahme? Hausdurchsuchung? Schweigen ist Ihr Recht. Sofort den Strafverteidiger anrufen. Rechtsanwältin Sandra Däschlein, Fachanwältin für Strafrecht, gewährleistet eine professionelle Vertretung in Situationen, in denen es auf juristische Präzision ankommt.
Individuelle Strategien für Ihr Strafverfahren
Im Strafrecht gibt es keine Standardlösungen. Als Ihre Strafverteidigerin in München entwickelt Rechtsanwältin Däschlein eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Von der juristischen Erstberatung über die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverhandlungstermin – wir begleiten Sie engagiert und kompetent durch jeden Schritt des Verfahrens. Unsere Zielsetzung ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Mehr als Paragraphen: Ihr strategischer Partner
Erfolgreiche Strafverteidigung ist mehr als die reine Anwendung von Gesetzestexten. Sie erfordert strategisches Denken, ein tiefes Verständnis für Verfahrensabläufe und die Fähigkeit, die komplexen taktischen Feinheiten zu beherrschen. Mit Rechtsanwältin Däschlein wählen Sie eine Anwältin, die umfassendes rechtliches Know-how mit der notwendigen strategischen Kompetenz verbindet. Damit sichern Sie sich einen Strafverteidiger, der Ihre Interessen effektiv durchsetzt.
Wie werden wir für Sie tätig?
Umfassende Strafverteidigung
Wir sichern von Anfang an Ihre Rechte, um eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens oder die bestmögliche Verhandlungsposition zu erreichen. So können Sie Kontrolle und Sicherheit zurückgewinnen.
Schnelles Handeln
In Strafsachen ist schnelles Handeln entscheidend. In akuten Krisen, wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung, ist Ihre Strafverteidigerin Däschlein sofort erreichbar, um Schaden zu minimieren und Ihre Freiheit zu schützen.
Individuelle Verteidigungsstrategien
Fachanwältin für Strafrecht Däschlein steht persönlich an Ihrer Seite und entwickelt eine Strategie, die nicht nur auf juristischen Paragrafen, sondern auch auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Rechtsmittelverfahren
Ein Urteil ist nicht das Ende des Weges. Wir bieten Ihnen eine strategische Strafverteidigung in Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision), um juristische Fehler zu identifizieren und zu korrigieren.
Persönliche Betreuung
Ihr Anliegen verdient höchste Priorität. Anwältin Däschlein betreut Sie persönlich und engagiert, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sicherzustellen.
Brauche ich wirklich einen Strafverteidiger?
Ein Strafverfahren ist eine enorme psychische und existenzielle Belastung. Jede Minute zählt. Wer frühzeitig eine spezialisierte Kanzlei beauftragt, kann die Risiken minimieren und den Verfahrensausgang aktiv beeinflussen.
Ein Strafverfahren gliedert sich in drei Abschnitte, in denen wir Sie umfassend beraten und verteidigen:
- Ermittlungsverfahren: In dieser ersten Phase ermitteln die Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft). Hier legen wir den Grundstein für den Erfolg, indem wir frühzeitig Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, um eine schnelle Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
- Zwischenverfahren: Nach Abschluss der Ermittlungen prüft das Gericht, ob die Beweise für eine Hauptverhandlung ausreichen. Wir nutzen diese Phase, um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen und gegebenenfalls die Zulassung der Anklage abzuwenden.
- Hauptverfahren: Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, verteidigen wir Sie engagiert und kompetent.
Der Grundstein für Ihren Erfolg: Das Ermittlungsverfahren
Die Weichen für den Ausgang Ihres Verfahrens werden oft bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Professionelle Verteidigung in dieser frühen Phase ist entscheidend, um die Kontrolle zu behalten und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Umfassende Beratung & Strategieentwicklung:
Nach Erhalt der Akteneinsicht erhalten Sie eine umfassende Beratung. Fachanwältin für Strafrecht Däschlein erklärt Ihnen die erhobenen Vorwürfe sowie Ihre Rechte in verständlicher Sprache. Darauf aufbauend wird eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt, die exakt auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Entlastung durch professionelle Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft wird von Anwältin Däschlein übernommen. Dies entlastet Sie nicht nur emotional, sondern schützt Sie auch vor formalen Fehlern.
Strategische Einflussnahme auf das Verfahren:
Durch frühzeitige Beweisanträge, das Vorbringen entlastender Umstände und gezielte rechtliche Schritte wird frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung oder eine deutliche Abschwächung der Vorwürfe hingearbeitet.
Kompetente Vertretung: Der Gerichtstermin
Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, ist eine engagierte und kompetente Strafverteidigung unverzichtbar, um Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten.
Optimale Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
Der Termin zur Verhandlung wird eingehend besprochen, um Sie optimal auf die Verhandlungssituation vorzubereiten.
Aktive und engagierte Verteidigung
Strafverteidigerin Däschlein vertritt Ihre Interessen vor Gericht mit Nachdruck, befragt Zeugen kritisch, stellt gezielte Beweisanträge und präsentiert Ihre Argumente überzeugend.
Wirkungsvolles Plädoyer
Am Ende der Hauptverhandlung fasst Fachanwältin Däschlein alle relevanten Fakten und Argumente in einem überzeugenden Plädoyer zusammen, um Ihre Entlastung oder eine milde Rechtsfolge zu erreichen.
Notfall-Verhaltenstipps als Beschuldigter: Ihr juristischer Leitfaden
1. Schweigerecht konsequent nutzen:
Die Verweigerung einer Aussage ist Ihr grundlegendes Recht. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Durch das konsequente Nutzen Ihres Schweigerechts ermöglichen Sie eine strategische Fallanalyse durch Ihren Verteidiger.
2. Keine Unterschrift ohne Anwalt:
Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, Protokolle oder Aussagen ohne vorherige juristische Prüfung.
Sie sind rechtlich nicht zur Herausgabe von Passwörtern oder PINs verpflichtet.
Das Vermeiden unüberlegter Unterschriften schützt Ihre Rechte und verhindert rechtliche Nachteile.
3. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht:
Die umgehende Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Strafrecht ist der wichtigste Schritt. Ein Strafverteidiger wird Ihre Rechte umfänglich klären und die notwendigen Schritte einleiten. Je früher Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, desto wirksamer kann Ihre Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Ablauf der Strafverteidigung
So können wir Sie umgehend professionell vertreten
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Kontaktformular. In einem ersten Gespräch werden die Grundzüge des Falls besprochen und eine vorläufige Einschätzung gegeben.
Bei der anschließenden Beratung werden alle Details ausführlich besprochen:
- Sachverhalt und Vorwürfe
- Aktuelle Verfahrenssituation
- Mögliche Verteidigungsstrategien
- Aussageverweigerung vs. kooperatives Verhalten
- Honorarfragen (Pauschalhonorare möglich)
- Vorgeschichte des Beschuldigten
Für die optimale Beratung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, insbesondere Durchsuchungsprotokolle, Ladungen oder bereits erhaltene Schriftstücke der Ermittlungsbehörden. Die individuelle Vorgeschichte kann die Strafen beeinflussen und ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
Strategische Ersteinschätzung sichern
Wir sind für Sie da
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten transparent darzulegen – in Deutsch und Englisch.
Als Fachanwältin für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Sandra Däschlein, LL.M., mit ihrer Expertise zur Verfügung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine fundierte Ersteinschätzung zu erhalten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein Beratungsgespräch.
Spezialisierung auf Strafverteidigung
Fachanwältin für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Engagierte Mandantenbetreuung
Weitere Tipps für den Notfall
Schnelle Hilfe zu häufigen Fragen finden Sie in unseren FAQ.
Warten Sie als Beschuldigter nicht ab, sondern vereinbaren Sie umgehend ein kostenfreies Beratungsgespräch.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter¹ erhalten?
Eine Vorladung ist keine Strafanzeige. Keine Pflicht: Beschuldigter muss einer Vorladung der Polizei nicht folgen.
Der Beschuldigte im Strafverfahren ist weder zum Erscheinen noch zur Aussage vor der Polizei verpflichtet.
Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend Fachanwältin für Strafrecht Däschlein und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden.
Vor Konsultation eines Anwalts und Einsicht in Ihre Ermittlungsakte ist das Risiko der Selbstbelastung zu hoch – auch wenn Sie unschuldig sind.
Anders verhält es sich bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft. Nach § 163a Abs. 3 StPO ist der Beschuldigte verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Auch hier wird dringend empfohlen, sich sofort an Anwältin Däschlein zu wenden.
Bei Ihnen gibt es eine Hausdurchsuchung?
Klassische Ermittlungsmaßnahmen des „ersten Zugriffs“ sind die Durchsuchung und Beschlagnahme. Sie dienen zur Auffindung und Sicherung von Beweismitteln.
Verhaltenstipps als Beschuldigter:
1. Ruhe bewahren.
2. Lassen Sie sich den Ausweis des Beamten zeigen. Notieren Sie sich den Namen und die Dienstnummer.
3. Verlangen Sie nach dem Durchsuchungsbeschluss:
Achten Sie darauf,
- gegen wen sich die Durchsuchung richtet (Name des Beschuldigten),
- welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen,
- welche konkreten Beweismittel gesucht werden und
- welche Straftat vorgeworfen wird.
Ohne einen gültigen richterlichen Beschluss ist die Durchsuchung rechtswidrig (Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug, diese müssen erklärt werden).
4. Widerspruch gegen die Durchsuchung protokollieren: Auch wenn ein Beschluss vorliegt, können Sie Ihren Widerspruch gegen die Durchsuchung erklären und dies im Protokoll vermerken lassen. Dies kann später im Verfahren relevant sein.
5. Kooperieren, aber keine Angaben zur Sache machen: Verweigern Sie nicht die Kooperation im Sinne der Duldung der Maßnahme (z.B. das Öffnen von Türen). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten oder Erklärungen zur Sache abzugeben. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
Bei Durchsuchungsmaßnahmen nutzen Ermittlungsbehörden häufig die Gelegenheit, mit anwesenden Personen scheinbar beiläufige Gespräche zu führen. Diese dienen jedoch gezielt der Informationsgewinnung.
Machen Sie während einer Durchsuchung konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
6. Nichts unterschreiben ohne Rücksprache mit einem Anwalt: Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Beschlagnahmeverzeichnisse, ohne diese vorher sorgfältig gelesen und idealerweise mit einem Anwalt besprochen zu haben. Notieren Sie sich, was beschlagnahmt wurde.
7. Zeugen hinzuziehen (wenn möglich): Wenn es möglich ist, bitten Sie unbeteiligte Dritte (z.B. Nachbarn), die Durchsuchung als Zeugen zu beobachten.
8. Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren: Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger. Dieser kann Sie rechtlich beraten, Akteneinsicht beantragen und Ihre Interessen im weiteren Verfahren vertreten. Notieren Sie sich die Telefonnummer eines Strafverteidigers für Notfälle.
9. Protokoll über die Durchsuchung verlangen: Bestehen Sie darauf, ein Protokoll über die Durchsuchung und ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände zu erhalten. Prüfen Sie diese sorgfältig auf Vollständigkeit.
10. Eigene Notizen machen: Fertigen Sie eigene Notizen über den Ablauf der Durchsuchung an (wer war anwesend, was wurde gesagt, was wurde beschlagnahmt etc.). Dies kann später hilfreich sein.
Als Beschuldigter haben Sie das gesetzlich verankerte Recht (§ 137 StPO), in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und Kontakt zu diesem aufzunehmen.
Ein Angehöriger¹ wurde aufgrund eines Haftbefehls festgenommen?
Wenn ein Beschuldigter aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde, fühlen sich die Familienmitglieder oftmals hilflos und mit der Situation überfordert.
Der Beschuldigte ist nach seiner Ergreifung unverzüglich, spätestens am nächsten Tage, dem zuständigen Gericht vorzuführen. Sofern ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wird dem Beschuldigten bei der Haftbefehlseröffnung ein Pflichtverteidiger bestellt.
Tipps für die Angehörigen:
1. Ruhe bewahren: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Nur mit klarem Kopf können Sie dem Beschuldigten eine Stütze sein. Der Beschuldigte braucht jetzt das Gefühl, dass er nicht allein ist.
2. Kommunikation mit der Verteidigerin suchen: Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu Anwältin Däschlein auf. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen und wird Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
3. Emotionale Unterstützung leisten: Seien Sie für den Beschuldigten da, sowohl emotional als auch praktisch (z.B. Organisation von Besuchen, falls erlaubt, Versorgung mit notwendigen Dingen in der Haftanstalt nach Rücksprache mit der Anwältin).
4. Keine unautorisierten Kontaktaufnahmen zum Beschuldigten in der Haft: Beachten Sie die Regeln für Besuche und Korrespondenz in der Haftanstalt. Versuchen Sie nicht, auf inoffiziellem Wege Kontakt aufzunehmen, da dies negative Folgen haben kann.
Als beauftragte Verteidigerin wird Anwältin Däschlein umgehend prüfen, ob eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls möglich ist. Primäres Ziel einer engagierten Verteidigung ist stets der Erhalt der Freiheit.
Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?
Anklageschrift – Was bedeutet das für Sie?
Eine Anklageschrift zeigt: Der Staatsanwalt hält Sie einer Straftat für hinreichend verdächtig. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Jetzt entscheidet das Gericht, ob ein Hauptverfahren gegen Sie eröffnet wird.
Spätestens jetzt sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Mit professioneller Hilfe können Sie möglicherweise die Eröffnung des Hauptverfahrens noch abwenden.
Strafbefehl – Was Sie wissen müssen
Ein Strafbefehl kommt im vereinfachten Verfahren zum Einsatz. Er ist nur bei Vergehen möglich – das sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 12 Abs. 2 StGB).
Wichtig für Sie zu wissen:
- Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen
- Der Einspruch muss bei dem Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat
- Ohne Einspruch wird der Strafbefehl nach zwei Wochen wie ein rechtskräftiges Urteil behandelt
- Nach einem Einspruch wird eine Hauptverhandlung angesetzt
Nach Beauftragung wird Verteidigerin Däschlein form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und alle Verteidigungsmöglichkeiten sorgfältig prüfen.
Sie möchten gegen eine Entscheidung eines Gerichts vorgehen?
Gegen einen richterlichen Beschluss ist in der Regel die Beschwerde (§ 304 StPO) statthaft. Diese unterliegt im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO) keiner Frist. Sie haben also Zeit, die Entscheidung in Ruhe mit Ihrer Anwältin zu besprechen.
Nach einem Urteil gibt es grundsätzlich zwei Wege, um dieses anzufechten: die Berufung und die Revision.
Die Berufung: Eine neue Chance vor dem Landgericht
Wenn Sie Berufung einlegen möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Woche tun, nachdem das Urteil verkündet wurde. Wichtig ist: Die Berufung wird beim Gericht eingelegt, das das erste Urteil gesprochen hat.
Bei Zulässigkeit der Berufung kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem zuständigen Landgericht. Das Gericht tritt erneut – bei unbeschränkter Berufungseinlegung – vollumfänglich in die Beweisaufnahme ein, um den angeklagten Sachverhalt aufzuklären.
Sie haben die Möglichkeit, Zeugen zu benennen und weitere Beweise vorzulegen. Es ist wie ein „Neustart des Verfahrens“, bei dem alles noch einmal auf den Tisch kommt.
Die Revision: Eine Überprüfung des Urteils auf Fehler
Die Revision muss innerhalb einer Woche beim Gericht einlegen, das das Urteil gefällt hat. Innerhalb eines weiteren Monats muss Ihre Anwältin die Revision schriftlich begründen.
Anders als bei der Berufung findet bei der Revision keine neue Beweisaufnahme statt.
Die Revision als Rechtsinstanz strengt hingegen lediglich eine rechtliche Überprüfung des Urteils an. Es wird überprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob das Gericht das materielle Strafrecht richtig angewendet hat.
Fachanwältin für Strafrecht Sandra Däschlein. LL.M. vertritt sie kompetent in allen Rechtsmittelverfahren.
Aktuelle Referenzen erfolgreicher Verfahren:
| Sexuelle Nötigung, § 177 StGB | AG Böblingen | Einstellung, § 153a StPO |
|---|---|---|
| Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, §§ 224, 27 StGB | AG München | Einstellung ohne Auflage, § 47 JGG |
| Handeltreiben Cannabis (1,25 kg), § 34 III KCanG |
AG Nördlingen | Freispruch |
| Besitz von BtM und Cannabis (150g Cannabis, Ecstasy), §§ 29 BtMG, 34 III KCanG |
LG München -
Verurteilung in Vorinstanz zu 1 Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung | Einstellung, § 153a StPO |
| Handeltreiben und Einfuhr von Cannabis (Vorwurf ca. 80 kg), § 34 III KCanG |
LG Bamberg -
Vorstrafe 3 Jahre 6 Monate Vollzugsstrafe | 2 Jahre 6 Monate, sofortige Aufhebung des Haftbefehls, Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 39 KCanG |
Kontakt & Soforthilfe | Strafverteidigernotruf
Schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
In dringenden Fällen steht Ihnen Strafverteidigerin Sandra Däschlein, LL.M. auch außerhalb der regulären Bürozeiten zur Verfügung. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme:
Telefon: +49 (0) 155 63 172 810
E-Mail: info@dashlion.de


